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Kieferorthopädie bei Kindern

Wie Wohnort und Geschlecht die Behandlung beeinflussen

Wussten Sie, dass in Bayern fast 60 % der Kinder eine kieferorthopädische Versorgung in Anspruch nehmen, während es in Bremen nur 46 % sind? Die kieferorthopädische Landkarte Deutschlands zeigt deutliche regionale und geschlechtsspezifische Unterschiede. Erfahren Sie, welche Faktoren darüber entscheiden, wo und bei wem Zahnfehlstellungen korrigiert werden.

1.

Über 70 Prozent der Kinder in Deutschland werden einem Kieferorthopäden vorgestellt

Etwa 72 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben bereits einen Kieferorthopäden besucht. Dies ist das Ergebnis einer langjährigen Studie mit mehr als 50.000 Kindern und Jugendlichen.

72 Prozent der 8- bis 17-Jährigen wurden bereits bei
einem Kieferorthopäden vorgestellt.

Jedoch führt nicht jede Untersuchung zu einer Behandlung: Tatsächlich erhielten etwa 55 Prozent aller Kinder aus der Studie eine kieferorthopädische Therapie. Das bedeutet, dass mehr als jedes zweite Kind in Deutschland eine Zahnkorrektur benötigt.

2.

Mädchen häufiger in Behandlung als Jungen

Bei den behandelten 55 Prozent lassen sich deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede feststellen: Mit 17 Jahren haben bereits 60 Prozent der Mädchen eine kieferorthopädische Behandlung erhalten – bei Jungen sind es nur knapp 50 Prozent. Besonders bemerkenswert: Schon im Alter von 9 Jahren tragen mehr als 10 Prozent der Mädchen eine Zahnspange, mit 12 Jahren sind es bereits über 40 Prozent.

Zwei Reihen von Icons, die zeigen wie viel von 10 Mädchen und Jungen (k)eine kieferorthopädische Behandlung erhalten. Der Anteil, der eine Behandlung erhält, ist gelb eingefärbt, der Rest blau. Am unteren Ende der Grafik befindet sich das CHECK24-Logo.
6 von 10 Mädchen müssen kieferorthopädisch behandelt werden. Bei den Jungen sind es 5 von 10.

 

Schönheitsideale und gesellschaftlicher Druck: Weshalb Mädchen häufiger kieferorthopädisch behandelt werden

Mögliche Gründe für den geschlechtsspezifischen Unterschied sind:

  • Stärkere psychische Belastung
    Mädchen stehen unter höherem Druck, ästhetisch perfekten Standards zu entsprechen. Zähne, die von der Norm abweichen, können für sie eine stärkere psychische Belastung darstellen als für Jungen. Hier können auch Schönheitsideale auf Social-Media-Plattformen eine bedeutende Rolle spielen.
  • Subjektive Wahrnehmung von Angehörigen
    Eltern können dazu neigen, bei Töchtern früher zahnärztliche Bedenken zu entwickeln und sie entsprechend häufiger zum Kieferorthopäden zu bringen. Diese Tendenz spiegelt oft unbewusste gesellschaftliche Vorstellungen wider, bei denen die Ästhetik bei Mädchen höher priorisiert wird.
  • Bereitschaft und Disziplin
    Kieferorthopädische Behandlungen erfordern Disziplin und konsequente Mundpflege über längere Zeiträume. Mädchen im Kindes- und Jugendalter zeigen oft eine höhere Bereitschaft zur regelmäßigen Zahnpflege und Einhaltung der notwendigen Tragezeiten von Zahnspangen.

Auch außerhalb Deutschlands wurden ähnliche Muster entdeckt: Eine italienische Studie (Deli et al.) kam bereits 2012 zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahme der Kieferorthopädie durch soziodemografische Faktoren wie das Geschlecht und den Wohnort maßgeblich beeinflusst wird. Der objektive Behandlungsbedarf, also ob eine kieferorthopädische Therapie wirklich notwendig ist, spielt tendenziell eine geringere Rolle.

3.

Regionale Unterschiede: Bayerische Kinder gehen häufiger zum Kieferorthopäden als Bremer Kinder

Neben dem Geschlecht ist auch der Wohnort der jungen Patienten ein ausschlaggebender Faktor. In den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede von bis zu 14 Prozent. So nehmen fast 60 Prozent der Kinder in Bayern eine kieferorthopädische Versorgung (KFO) in Anspruch, während es in Bremen lediglich 46 Prozent sind.

 

Die Top 3 Bundesländer...

...mit häufigster KFO-Behandlung:

  1. Bayern (59,7 %)
  2. Brandenburg (57,7 %)
  3. Baden-Württemberg (57,3 %)

...mit wenigster KFO-Behandlung:

  1. Sachsen-Anhalt (49,6 %)
  2. Niedersachsen (47,5 %)
  3. Bremen (45,9 %)
Eine Deutschlandkarte mit Umrissen der Bundesländer. In jedem Bundesland steht eine Zahl. Diese steht für die anteilige Inanspruchnahme von kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 17 Jahren im jeweiligen Bundesland. Schleswig-Holstein: 55,7 %; Bremen: 45,9 %; Hamburg: 55,2 %; Mecklenburg-Vorpommern: 53,7 %; Niedersachsen: 47,5 %; Sachsen-Anhalt: 49,6 %; Brandenburg: 57,7 %; Berlin: 54,3 %; Nordrhein-Westfalen: 55,9 %; Sachsen-Anhalt: 49,6 %; Rheinland-Pfalz: 54,8 %; Hessen: 54,0 %; Thüringen: 56,5 %; Sachsen: 50,0 %; Baden-Württemberg: 57,3 %; Bayern: 59,7 %.
Ländervergleich der Inanspruchnahme kieferorthopädischer Behandlungen zwischen 8 und 17 Jahren. Angaben in Prozent, Quelle: BARMER.

Diese regionalen Unterschiede können verschiedene Ursachen haben:

Finanzielle Mittel
Einerseits könnten wirtschaftliche Faktoren eine Rolle spielen: Laut dem Paritätischen Gesamtverband ist in Bremen fast jede dritte Person von Armut gefährdet, in Sachsen-Anhalt jede fünfte und in Bayern nur jede achte. Auch die Arbeitslosenquote ist in Bremen dreimal so hoch wie in Bayern (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Dadurch haben Bremer Familien im Vergleich weniger Geld für medizinische Behandlungen zur Verfügung. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur bedingt für die KFO-Behandlung leistet, könnten Kinder aus prekären Verhältnissen benachteiligt werden.

In Bremen und Sachsen-Anhalt gibt es die wenigsten Fachzahnärzte im Bundesvergleich.

Anzahl der Kieferorthopäden
Andererseits kann auch die ungleiche Verteilung der Fachzahnärzte eine Rolle spielen: In Bremen und Sachsen-Anhalt gibt es verhältnismäßig am wenigsten Fachzahnärzte. Während der Bundesdurchschnitt bei 2,6 Ärzten je 10.000 Kindern liegt, sind es in Bremen und Sachsen-Anhalt nur 1,8 und in Mecklenburg-Vorpommern 1,9. In Bayern sind es hingegen 2,8, in Berlin 2,9 und in Hamburg sowie Hessen sogar 3,1.

Die Top 3 Bundesländer...

...mit den meisten Fachärzten:

  1. Hamburg (3,1)
  2. Hessen (3,1)
  3. Berlin (2,9)

...mit den wenigsten Fachärzten:

  1. Mecklenburg-Vorpommern (1,9)
  2. Sachsen-Anhalt (1,8)
  3. Bremen (1,8)

Säulendiagramm, das die Anzahl von Fachzahnärzten auf 10.000 Kinder für Bremen (1,8), Sachsen-Anhalt (1,8), Mecklenburg-Vorpommern (1,9), Bayern (2,8), Berlin (2,9), Hamburg (3,1) und Hessen (3,1) zeigt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2,6 Ärzten auf 10.000 Kinder.

4.

Ostfriesische Kinder gehen am wenigsten zum Kieferorthopäden

Neben dem Vergleich auf Länderebene können auch Unterschiede in einzelnen Regionen beobachtet werden.

So werden neben Bremer Kindern auch Kinder aus Ostfriesland, der Region Hannover und aus Chemnitz auffällig selten behandelt. Insbesondere im ländlichen Ostfriesland kann man davon ausgehen, dass die geringe Behandlungsquote mit der niedrigen Verfügbarkeit der Ärzte zusammenhängt.

Die häufigsten Behandlungen erhalten Kinder aus der Region Münster, München und weiteren Regionen in Bayern.

Deutschlandkarte mit Umrissen der Landkreise. Die Landkreise mit den wenigsten KFO-Behandlungen sind hellblau eingefärbt, die mit den meisten dunkelblau

5.

Krankenkasse zahlt nur bei ausgeprägten Fehlstellungen

Für kieferorthopädische Behandlungen können hohe Kosten auf Eltern zukommen, da die Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen für die Behandlung leisten.

Für leichte Fehlstellungen bzw. für die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 und 2 leistet die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht. Wünschen Kinder und Jugendliche mit leichten und moderaten Fehlstellungen eine Zahnkorrektur, müssen die Eltern die Kosten komplett selbst tragen.

*Krankenkasse übernimmt zunächst 80 bis 90 % der Kosten.
KIG Schweregrad Zahlt die Krankenkasse?
KIG 1 Leichte Fehlstellung
KIG 2 Moderate Fehlstellung
KIG 3 Ausgeprägte Fehlstellung  *
KIG 4 Stark ausgeprägte Fehlstellung  *
KIG 5 Extrem stark ausgeprägte Fehlstellung  *
6.

Eigenanteil kann oftmals erst nach Jahren erstattet werden

Selbst bei ausgeprägten Fehlstellungen übernimmt die Krankenkasse nicht sofort die vollständigen Kosten. Bei der Behandlung eines Kindes werden zunächst 80 Prozent der Kosten von der Kasse getragen. Für ein zweites Kind in kieferorthopädischer Behandlung erhöht sich der Kassenanteil auf 90 Prozent.

Den verbleibenden Eigenanteil von 10 oder 20 Prozent können Eltern nach erfolgreicher Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen.
Zu beachten ist jedoch:

  • Kieferorthopädische Therapien dauern typischerweise mehrere Jahre.
  • Der Eigenanteil wird bei jeder Quartalsrechnung fällig.
  • Die Rückerstattung erfolgt erst nach Abschluss der gesamten Behandlung.
  • Die Behandlung muss regelmäßig und planmäßig durchgeführt werden.

Besonders für Familien mit geringerem Einkommen kann diese Vorleistung eine erhebliche finanzielle Herausforderung darstellen, da über den Behandlungszeitraum von 2-4 Jahren kontinuierlich Kosten anfallen, bevor eine Rückerstattung erfolgt.

7.

Eltern müssen Kosten für hochwertige Behandlungen selbst tragen

Zudem gilt die Kostenübernahme der Krankenkassen nur für die Standardversorgung. Bei Zahnspangen sind das Metallbrackets, für welche die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel zwischen 2.000 und 2.500 Euro übernimmt. 

Für hochwertigere Materialien oder ästhetische Alternativen wie Keramikbrackets müssen Eltern einen zusätzlichen Eigenanteil leisten, der nicht erstattet wird. Für Behandlungen wie Invisalign übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten.

Für Kassenpatienten ohne Zusatzversicherung bedeutet das hohe Kosten im vierstelligen Bereich.

Säulendiagramm, das die Kosten von Metall- und Keramikbrackets sowie einer Behandlung mittels Invisalign miteinander vergleicht. Die Kosten für eine FKO-Behandlung mit Metallbrackets liegen bei etwa 400 Euro. Bei Erfolgreicher Behandlung können die Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet werden. Keramikbrackets kosten etwa 2.000 Euro. Die Kosten für eine Invisalign-Behandlung liegen hingegen bei 4.000 Euro.
Beispielhafter Kostenvergleich verschiedener KFO-Behandlungen. Bei Keramikbrackets erstattet die GKV in der Regel die Kosten der Grundversorgung.
8.

7 Jahre ist das beliebteste Alter für eine Zahnzusatzversicherung

Um die Versorgungslücke der Krankenkasse zu schließen und hohe Kosten zu vermeiden, können Eltern eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind abschließen.

Sie leistet auch bei leichteren Fehlstellungen und übernimmt bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten für Kinder.

Das beliebteste Alter für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ist 7 Jahre. Insbesondere für Jungen im Alter von 7 Jahren werden verhältnismäßig viele Policen abgeschlossen. Bei Mädchen liegt die Tendenz zwischen 7 und 8 Jahren. Dies ergeben Daten aus dem CHECK24 Vergleich.

Säulendiagramm, das eine beispielhafte Leistungsbegrenzung darstellt. Im ersten Jahr liegt die Maximale Erstattung hier bei 1.500 Euro. Innerhalb der ersten zwei Jahre bei 3.000 Euro, innerhalb der ersten drei Jahre bei 4.500 Euro und innerhalb der ersten vier Jahre bei bei 6.000 Euro.

Unsere Experten empfehlen einen möglichst frühen Abschluss der Zusatzversicherung:

  • Leistungsbegrenzungen überspringen:
    Die meisten Tarife enthalten sogenannte Zahnstaffeln (gestaffelte Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss). Bei einem früheren Abschluss besteht keine Begrenzung mehr, wenn die Behandlung notwendig wird.
  • Keine Ausschlüsse durch Vorerkrankungen:
    Bereits bekannte Diagnosen und bestehende Behandlungen werden in der Regel nicht übernommen.
  • Optimaler Zeitpunkt der Gebissentwicklung:
    Ab einem Alter von 3 Jahren hat sich das Milchzahngebiss vollständig entwickelt und erste Anzeichen für potenzielle Fehlstellungen werden erkennbar.
  • Voller Versicherungsschutz bei Behandlungsbeginn:
    Bei Abschluss mit 3 Jahren besteht spätestens ab dem 8. Lebensjahr ein vollständiger Leistungsanspruch, genau wenn typischerweise erste Behandlungen anstehen.
  • Kostenvorteile:
    Die Versicherungsbeiträge sind in jüngeren Jahren besonders niedrig. Die Beitragskosten sind damit auch bei einem frühen Abschluss insgesamt deutlich geringer als die Kosten, die für eine Behandlung anfallen.

Vermeiden Sie Leistungsausschlüsse und -begrenzungen

„Jedes zehnte Mädchen erhält bereits im Alter von 9 Jahren eine kieferorthopädische Behandlung. Bei einem Abschluss mit 7 Jahren sind die Leistungen zwei Jahre später in der Regel noch begrenzt. Damit Ihr Kind optimal geschützt ist, sollte die Versicherung möglichst früh abgeschlossen werden.”

- Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatz­versicherungen