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Wie hoch ist der kWh Preis für Strom?

Der kWh Preis für Strom liegt im Juni bei aktuell 27,10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto. Dieser durchschnittliche kWh Preis bezieht sich auf einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 5.000 kWh bei Neuabschluss (Stand: 02.06.2025). Aktuell ist der kWh Preis für Strom insbesondere für Neukunden stark gesunken.

Wie entwickelt sich der kWh Preis?

Im Jahr 2022 erreichte der kWh-Preis ein außergewöhnlich hohes Niveau. Gründe dafür waren unter anderem ein gestiegener Stromverbrauch, höhere Großhandelspreise und zunehmende CO₂-Abgaben.

Auch 2023 blieb die Entwicklung der Strompreise schwer vorhersehbar. Zahlreiche Einflussfaktoren wie Energienachfrage, politische Entscheidungen und Marktpreise bestimmten die Schwankungen. Dank der eingeführten Strompreisbremse konnten Neukunden aber wieder spürbare Einsparungen erzielen.

Im Jahr 2024 stabilisierten sich die Preise teilweise, blieben jedoch höher als vor der Energiekrise. Regionale Unterschiede und steigende Netzentgelte sorgten weiterhin für Preisschwankungen.

2025 zeigen erste Trends, dass die Strompreise langsam wieder auf ein moderateres Niveau sinken. Der Ausbau erneuerbarer Energien, verbesserte Marktmechanismen und staatliche Förderprogramme tragen dazu bei, die Preisentwicklung zu beruhigen. Trotzdem bleibt der Strommarkt volatil, weshalb sich ein regelmäßiger Tarifvergleich für Sie weiterhin lohnt.

"Die Strompreise in Deutschland entwickeln sich aktuell regional unterschiedlich. Einige Netzbetreiber senken die Netzentgelte, was in bestimmten Regionen zu günstigeren Tarifen führt, während sie andernorts steigen. Um diese Unterschiede abzufedern und die Preise insgesamt zu stabilisieren, hat die Bundesregierung eine Subvention beschlossen. Daher sollten Verbraucher*innen regelmäßig ihre Strompreise überprüfen und gegebenenfalls wechseln, um Einsparpotenziale zu nutzen."

– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (11. April 2025)

 

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Sophia Waider, Energieexpertin

Sophia Waider
Energieexpertin bei CHECK24
  „Sollten Sie sich noch in der Grundversorgung befinden, können Sie jederzeit zu einem Anbieter mit günstigerem Strompreis wechseln. Ihr neuer Versorger erledigt automatisch die Kündigung bei Ihrem Grundversorger. Wenn Sie einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung haben, können Sie bei einer Strompreis Änderung ganz einfach den CHECK24 Kündigungsservice nutzen, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Anschließend können Sie die verschiedenen Strompreise vergleichen und in nur 2 Minuten zu einem Vertrag mit attraktiveren Konditionen wechseln!"

 Was ist eine Kilowattstunde und die Abkürzung €/kWh

Die Kilowattstunde (kWh) ist eine wichtige Einheit in der Energiebranche. Sie entspricht 1.000 Wattstunden (Wh) – also der Energie, die ein Gerät mit einer Leistung von einem Watt in einer Stunde verbraucht. In der Praxis dient die kWh als Grundlage für die Abrechnung mit Stromanbietern. Preise werden meist als €/kWh oder ct/kWh (Euro oder Cent pro Kilowattstunde) angegeben. Diese Angaben helfen Ihnen, Ihre Stromkosten besser zu verstehen und Ihre Rechnung richtig zu interpretieren.

Wie setzt sich der kWh Preis zusammen?

Der kWh Preis für Strom setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen:

  • Staatliche Abgaben
  • Steuern
  • Netzentgelte
  • Energiebeschaffung und Vertrieb

Auf die ersten drei Bestandteile hat der Versorger keinen Einfluss. Nur die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb kann der Stromanbieter selbst steuern – sie bestimmen seine Marge. In günstigen Stromtarifen fällt dieser Kostenbestandteil geringer aus. In teuren Tarifen, vor allem in der Grundversorgung, fällt er deutlich höher aus.

Die Bestandteile des Stroms pro kWh in der Übersicht

Beschaffung / Vertrieb

Stromanbieter können die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms auf den Strompreis aufschlagen. Dies ist der einzige Teil des Strompreises, den die Anbieter selbst festlegen können und bestimmt somit ihre Gewinnmarge. Günstige Anbieter halten diesen Anteil niedrig, während teurere Tarife einen höheren Anteil für Beschaffung und Vertrieb enthalten.

Netzentgelt

Jeder Stromversorger muss Netzentgelte an den Netzbetreiber bezahlen, um das Stromnetz zu erhalten, betreiben und auszubauen. Die Höhe dieses Entgelts wird jedes Jahr von der Bundesnetzagentur reguliert. Der Ausbau erneuerbarer Energien und das damit verbundene Wachstum des Übertragungs- und Verteilnetzes führt in vielen Regionen zu höheren Netzkosten. Die Netzentgelte variieren je nach Region, da nicht alle gleichermaßen am Ausbau beteiligt sind.

Steuern
Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) ist eine Steuer, die auf den Mehrwert bei Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen erhoben wird. Sie ist auf jeder Rechnung und Kassenbon sichtbar und wird von Händlern und Dienstleistern an den Staat abgeführt. Der Betrag kann dann auf den Kunden umgelegt werden. Auch Stromanbieter müssen 19% Mehrwertsteuer auf den Warenwert des Stroms an den Staat zahlen. Stromkunden sehen die Bruttosumme auf ihrer Stromrechnung.

Stromsteuer

Verbraucher müssen bei jeder Kilowattstunde Strom, die sie verbrauchen, eine Stromsteuer bezahlen. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die 1999 durch das "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" eingeführt wurde. Auch bekannt als "Ökosteuer", soll sie Anreize für Stromsparen bieten. Die Einnahmen werden hauptsächlich in die Rentenkasse eingezahlt. Einige Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, zahlen weniger, wie z.B. Bahnen für ihren Fahrstrom und produzierendes Gewerbe.

Umlagen

KWK-Umlage 

Die KWK-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Sie wird mittels eines Aufschlags auf die Netzentgelte erhoben. 

Offshore-Haftungsumlage

Die Offshore-Haftungsumlage ist eine Art Risikoversicherung für Netzbetreiber, um Mehrkosten aufgrund des Ausbaus von Offshore-Windkraft abzudecken. Diese Kosten entstehen beispielsweise, wenn Offshore-Windparks später als geplant an das Netz angeschlossen werden. Denn die Betreiber der Anlagen erhalten auch dann eine Vergütung, wenn ihr Strom nicht zum Verbraucher geleitet werden kann, da die Netze noch nicht ausgebaut sind. 

Strom-NEV-Umlage

Die Umlage nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wird auch Sonderkundenumlage genannt. Mit ihr werden Kosten ausgeglichen, die entstehen, wenn sich stromintensive Unternehmen von einem Teil der Netzentgelte befreien lassen. Diese Kosten werden auf die anderen Letztverbraucher umgelegt.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an die jeweilige Stadt oder Kommunen zahlen. Dafür erhalten sie das Recht, öffentliche Straßen und Wege für das Verlegen und den Betrieb der Stromleitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der Stadt bzw. Kommune ab. 

mehr Antworten erhalten Sie in unserem FAQ »

Warum für Ökostrom entscheiden?


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 03.06.2025