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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Sie melden Ihr Auto bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes (Erstwohnsitz) an.
Für die Anmeldung von Fahrzeugen können verschiedene Behörden zuständig sein:
Die Anmeldung muss für den Hauptwohnsitz erfolgen.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Anmeldung eines Autos:
Eine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC-Papiere) ist bei Autos aus dem EU-Ausland zusätzlich wichtig.
Die Kosten für die Anmeldung des Autos ist bundesweit nicht einheitlich. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) gibt jedoch einen Kostenrahmen vor, an dem sich die Kfz-Zulassungsstellen orientieren.
Bei der Online-Zulassung über die Zulassungsstelle direkt können weitere Kosten entstehen, beispielsweise Portokosten für den Versand der Zulassungsunterlagen sowie für Plaketten.
Art der Zulassung | Vor Ort |
Online über Zulassungsstelle (E-Perso erforderlich) |
Online über CHECK24 (Kein E-Perso erforderlich) |
---|---|---|---|
Zulassung Neuwagen | 30,00 € | 12,80 € |
|
Zulassung Gebrauchtwagen gleicher Zulassungsbezirk mit bisherigem Kennzeichen |
24,20 € | 10,40 € |
29,00 € inkl. aller Gebühren |
Zulassung Gebrauchtwagen gleicher Zulassungsbezirk mit neuem Kennzeichen |
26,20 € | 12,40 € |
29,00 € inkl. aller Gebühren |
Zulassung Gebrauchtwagen anderer Zulassungsbezirk mit bisherigen Kennzeichen |
23,60 € | 9,90 € |
29,00 € inkl. aller Gebühren |
Zulassung Gebrauchtwagen anderer Zulassungsbezirk mit neuen Kennzeichen |
27,10 € | 12,10 € |
29,00 € inkl. aller Gebühren |
Wiederzulassung | 30,00 € | 12,80 € |
|
Tageszulassung | 45,90 € | 14,90 € |
|
Weitere Kosten, die bei der Auto-Anmeldung entstehen können:
Umweltplakette | ~5,00 € |
2 Kennzeichen-Schilder | 20,00-40,00 € |
Wunschkennzeichen inkl. Reservierung | 12,80 € |
Info: Ausländisches Auto anmelden
Die Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand der Zulassungsstelle. Bis zu 100 Euro können es sein.
Wenn Sie eine Vertretung mit der Auto-Anmeldung beauftragen, stellen Sie dafür eine unterschriebene Vollmacht aus.
Eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung finden Sie hier.
Außerdem geben Sie eine Kopie Ihres Ausweises sowie das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer mit.
Ihre Vertretung muss sich beim Anmelden des Autos ebenfalls ausweisen.
Ja; erfahren Sie hier, wie die Online-Zulassung fürs Auto funktioniert und welche Voraussetzungen gelten.
Fehlen nur die Zulassungspapiere Teil 1 (Fahrzeugschein), können Sie ein Auto anmelden. Fehlen allerdings die Zulassungspapiere Teil 2 (Fahrzeugbrief), geht das nicht.
Bei Gebrauchtwagen ist die Antwort NEIN. Ohne gültigen Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung (HU-Bericht) bekommen Sie kein Auto angemeldet. Bei Neuwagen (bis 3 Jahre alt) hingegen ist kein TÜV notwendig.
Ja, das geht. Sie müssen sich ausweisen (Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung). Ein Führerschein ist für die Anmeldung eines Autos aber nicht notwendig.
Welche Dokumente Sie für die Anmeldung eines Import-Autos benötigen, lesen Sie hier.
Sie versichern zuerst das Auto. Erst mit der Versicherungsbestätigung können Sie ein Auto in Deutschland anmelden. Dazu legen Sie bei der Anmeldung die erhaltene eVB-Nummer vor.
Ja, jedes in Deutschland angemeldete Auto ist auch versichert.
Ja, das ist möglich. Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.
Ja, das geht. Diese Person muss dafür eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht haben. Außerdem sollten Sie Ihren Ausweis oder eine Kopie davon mitgeben. Eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung finden Sie hier.
Nein, das geht in Deutschland nicht. In den Zulassungspapieren kann nur ein Halter eingetragen werden.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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