Fast 40 Prozent ohne Betriebsrente oder Riester
Die Rentenversicherung schlägt Alarm: Zu wenige sorgen zusätzlich über den Betrieb oder eine Riester-Rente für das Alter vor. Das 3-Säulen-Modell bröckele.
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München, 26.7.2012 | 15:28 | tei
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige umstrittene Kündigungs-Klauseln in Verträgen von privaten Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Ein entsprechendes Urteil fällten die Karlsruher Richter am Mittwoch. Die nun vom BGH als höchstem deutschen Zivilgericht gekippten Bedingungen führen unter anderem dazu, dass Versicherte nur einen Bruchteil der bereits eingezahlten Summe zurückerhalten, wenn sie ihre Policen in den ersten Jahren auflösen. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Versicherer Deutscher Ring geklagt.
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