Möchten Sie beispielsweise nach einer Kündigung Ihren Arbeitgeber verklagen, wird der Streitwert bei einem Anstellungsverhältnis von über sechs Monaten an den letzten drei Bruttomonatsgehältern bemessen. Bei einem Wert von 12.000 Euro belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten je nach Anzahl der durchlaufenen Instanzen auf bis zu 18.645,97 Euro (Quelle: Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins, 2022) und werden somit von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet.
Liegen dem Streitfall jedoch Personenschäden zugrunde, kann der Streitwert deutlich höher liegen. Beläuft sich der Streitwert zum Beispiel auf drei Millionen Euro, ergeben sich Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 430.223,56 Euro, wenn zur Klärung des Falls drei Gerichtsinstanzen benötigt werden (Quelle: Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins, 2022). Bei einer Deckungssumme von 300.000 Euro müssten folglich 130.225,56 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden.
Um auch bei hohen Streitwerten - etwa infolge eines schweren Unfalls, bei dem zur Klärung mehrere Gutachten eingeholt werden müssen - umfassend geschützt zu sein, bieten viele Versicherer Tarife mit millionenhohen oder gar unbegrenzten Deckungssummen an.
Wichtig: Selbst bei Tarifen mit unbegrenzten Deckungssummen kann es sein, dass bestimmte Leistungen – beispielsweise die anwaltliche Beratung zu Aufhebungsverträgen oder zum Erbrecht – nur bis zu einer bestimmten Summe abgesichert sind. Welche Einschränkungen einzelne Tarife vorsehen, ist im CHECK24 Rechtsschutz-Vergleich einsehbar.
Um im Versicherungsfall ausreichend abgesichert zu sein, sollte die Höhe der Deckungssumme daher gut überlegt sein.
Der Versicherungsschutz gilt je nach Versicherer weltweit. Jedoch gelten für Versicherungsfälle außerhalb Europas in der Regel niedrigere Deckungssummen.