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Rechtsschutzversicherung Vergleich

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß Paragraph 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie in der Übersicht der teilnehmenden Versicherer.

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Rechtsschutzversicherung

Ob im Beruf, Verkehr oder in der Nachbarschaft: Wo immer Menschen aufeinandertreffen, kann es schnell zu Meinungsverschiedenheiten oder gar zum heftigen Streit kommen. Ehe man sich versieht, steht man sich vor Gericht gegenüber. Und das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell teuer werden! Denn neben dem Honorar für den eigenen Anwalt können diverse weitere Kosten anfallen.

Wer hingegen über eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung verfügt, ist gut beraten - nicht nur in juristischer, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt für Sie die Kosten eines Rechtsstreits, sodass Sie sich neben der ärgerlichen juristischen Auseinandersetzung nicht auch noch über finanzielle Aspekte sorgen müssen.

Bei CHECK24 können Sie auf beste Qualität zählen. Im Juni 2025 wurde CHECK24 vom TÜV SÜD für Benutzerfreundlichkeit und Softwarequalität zertifiziert. Das Handelsblatt bewertete CHECK24 in einer Untersuchung 2024 als das Portal mit dem „Besten Versicherungsvergleich”.

Allgemeine Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung bietet folgende Leistungen an:

Kostenübernahme für:
  • Gebühren und Auslagen für den Rechtsanwalt
  • Gerichtsverfahren
  • Zeugen
  • Gutachter und Sachverständige
  • Gerichtskosten des Prozessgegners, falls dies gerichtlich festgesetzt wurde
Je nach Versicherer:
  • Kostenlose Erstberatung
  • Kostenlose Anwaltshotline
  • Freie Rechtsanwaltswahl
  • Mediation (außergerichtliche Schlichtung)

Eine Rechtsschutzversicherung bietet nur bei Konflikten Schutz, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbar waren.

Bausteine der Rechtsschutzversicherung

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, hat die Wahl zwischen verschiedenen Leistungsbausteinen. Sie können nach dem Baukastenprinzip verschiedene Bereiche versichern und die folgenden Bausteine einzeln oder in Kombination auswählen:

Einzeln oder in Kombination abschließbare Bereiche:

  • Der Privatrechtsschutz schützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten als Privatperson. Üblicherweise sind folgende Leistungsarten enthalten:

    • Vertrags- und Sachenrecht: betrifft zum Beispiel Kauf-, Dienstleistungs-, Werk- oder Versicherungsverträge (beispielsweise, wenn Sie beschädigte Ware beim Onlinekauf erhalten)
    • Sozial-, Verwaltungs- und Steuerrecht: greift bei Streitigkeiten mit staatlichen Einrichtungen und Behörden (zum Beispiel bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt aufgrund des Steuerbescheids)
    • Strafrecht: umfasst den passiven Strafrechtsschutz (falls Ihnen ein fahrlässiges Vergehen vorgeworfen wird)
    • Opferrechtsschutz: unterstützt Sie in Rechtsangelegenheiten, falls Sie Opfer einer Straftat werden
    • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche: hilft bei deren Durchsetzung (beispielsweise, wenn Sie von einem herabfallenden Blumentopf verletzt werden und durch die Krankschreibung einen Verdienstausfall erleiden)
    • Beratung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (nicht in allen Tarifen!): klärt Fragen zu genannten Bereichen, diesbezügliche Gerichtsverfahren sind jedoch nicht versichert (Beispiel: Sorgerechtsstreit)
    • Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten: schützt Sie, wenn Sie in einen Rechtsstreit wegen eines Bußgeldbescheids geraten.

    Internetrechtsschutz

    Einige Versicherer bieten seit kurzem sogenannte Internet-Rechtsschutzversicherungen an. Der Baustein – oft auch als Online-Rechtsschutz bezeichnet – sichert Sie unter anderem in folgenden Situationen ab:

    • Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, zum Beispiel, wenn jemand unerlaubt ein Foto von Ihnen auf Facebook verbreitet
    • Daten- und Identitätsdiebstahl, beispielsweise, wenn jemand Ihre Kreditkartendaten hackt und Einkäufe tätigt
    • Löschung rufschädigender Inhalte, zum Beispiel, wenn jemand Sie im Internet verleumdet
  • Der Verkehrsrechtsschutz schützt bei juristischen Auseinandersetzungen rund um den Verkehr. Rechtsstreitigkeiten als Fahrer, Käufer oder Halter von Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr sind im Privatrechtsschutz nicht abgesichert. Mit dem Verkehrsrechtsschutz erweitern sie die Leistungsarten – beispielsweise in folgenden Fällen:

    • Rechtsschutz bei Unfällen: Streitigkeiten um Schuldfragen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld
    • Ärger mit Autohändler beim Autokauf, Garantiefällen oder Reparaturen
    • Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsrecht: juristisches Vorgehen bei Führerscheinentzug oder Bußgeldbescheid
    • Erweiterter Strafrechtsschutz: Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung eines versehentlichen Unfalls
  • Mit dem Vermieterrechtsschutz sind Sie sowohl in Ihrer Funktion als Vermieter als auch als Immobilieneigentümer vor den hohen Kosten von Rechtsstreitigkeiten geschützt. Beispielsweise sind damit diese Streitigkeiten juristisch und finanziell abgedeckt:

    • Einklagen von Mietzahlungen
    • Räumungsklagen
    • Streitigkeiten um die Nebenkostenabrechnung
    • Ärger mit der Hausverwaltung

Nur in Kombination mit mindestens Privatrechtsschutz abschließbar:

  • Mit dem Baustein Berufsrechtsschutz sind Arbeitnehmer bei Konflikten mit dem Arbeitgeber geschützt. Der Arbeitsrechtsschutz, wie dieser Baustein auch genannt wird, hilft Ihnen unter anderem in den folgenden Fällen weiter:
    Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel:

    • ungerechtfertigte Abmahnung oder Kündigung
    • Zahlungsforderungen von ausstehenden Gehältern
    • Einforderung des nicht erhaltenen Arbeitszeugnisses

    Streitigkeiten mit Ämtern und Behörden, zum Beispiel:

    • Berufsgenossenschaft erkennt Arbeitsunfall nicht an

    Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst unterliegen dem deutschen Beamtenrecht bzw. Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Typische Streitfälle im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis können sein:

    • Disziplinarverfahren
    • Unstimmigkeiten bei der Besoldung oder den Arbeitszeiten
    • Versetzungen oder Beförderungen
    • Anfechtung dienstrechtlicher Beurteilungen
  • Mit dem Wohnrechtsschutz sind Mieter und Besitzer von selbstgenutzten Wohnungen und Häusern versichert. Der häufig auch als Mietrechtsschutz bezeichnete Baustein sichert Sie als Versicherungsnehmer beispielsweise in folgenden Situationen ab:

    Als Mieter

    Streit mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung:

    • juristisches Vorgehen bei Mieterhöhungen oder Kündigung
    • Zahlungsforderung der hinterlegten Mietkaution
    • Beanstandung der Höhe der Nebenkosten

    Streit mit den Nachbarn, zum Beispiel

    • Lärmbelästigung

    Als Eigentümer

    • Verwaltungsrechtsschutz, zum Beispiel: Streitigkeiten zu Grundbuchfragen oder Einspruch gegen Grundsteuerbescheid für eine selbst bewohnte Immobilie
    • Streit mit den Nachbarn, zum Beispiel aufgrund von Lärm
    • Streitigkeiten mit der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft
Katharina Whitehead

Katharina Whitehead

Leiterin Kundenberatung Rechtsschutzversicherung

Katharinas Versicherungstipp zum Wohnrechtsschutz:

„Bei einem Umzug sind Sie vielen ungewissen Faktoren ausgesetzt. Wie wird das Verhältnis mit den neuen Nachbarn sein? Ist mein Vermieter verlässlich? Starten Sie beruhigt in Ihr neues Zuhause, indem Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung inklusive dem Baustein „Wohnen” absichern. Am besten schließen Sie die Rechtsschutzversicherung bereits jetzt schon ab, denn im Ernstfall ist eine rückwirkende Absicherung nicht mehr möglich.”
Bausteine der Rechtsschutzversicherung

Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 Euro wählen. CHECK24 empfiehlt, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Höhe des Versicherungsbeitrags gegeneinander abzuwägen. Der Grund: Bei einer niedrigen oder ganz ohne Selbstbeteiligung ist der Versicherungsbeitrag in der Regel deutlich höher.

Variieren Sie in unserem Vergleichsrechner die Höhe der Selbstbeteiligung und finden Sie heraus, inwieweit sich der Beitrag bei Ihrer Tarifauswahl verändert. Das hilft Ihnen bei der letztendlichen Entscheidung gegen oder für eine Selbstbeteiligung sowie deren Höhe.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Deckungssumme ist der im Versicherungsvertrag festgelegte Höchstbetrag, der im Falle eines Rechtsstreits von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Sie bestimmt, ob die vollen Anwalts- und Gerichtskosten erstattet werden oder die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Die Deckungssumme kann je nach Tarif variieren.

CHECK24 empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro. Eine Summe von 300.000 Euro deckt dabei die Kosten für die meisten Streitfälle ausreichend ab. Auch bei teuren Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von 1 Mio. Euro liegen die Verfahrenskosten mit bis zu 170.000 Euro deutlich unter dieser Summe.
  • Möchten Sie beispielsweise nach einer Kündigung Ihren Arbeitgeber verklagen, wird der Streitwert bei einem Anstellungsverhältnis von über sechs Monaten an den letzten drei Bruttomonatsgehältern bemessen. Bei einem Wert von 12.000 Euro belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten je nach Anzahl der durchlaufenen Instanzen auf bis zu 18.645,97 Euro (Quelle: Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins, 2022) und werden somit von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet. Liegen dem Streitfall jedoch Personenschäden zugrunde, kann der Streitwert deutlich höher liegen. Beläuft sich der Streitwert zum Beispiel auf drei Millionen Euro, ergeben sich Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 430.223,56 Euro, wenn zur Klärung des Falls drei Gerichtsinstanzen benötigt werden (Quelle: Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins, 2022). Bei einer Deckungssumme von 300.000 Euro müssten folglich 130.225,56 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden. Um auch bei hohen Streitwerten - etwa infolge eines schweren Unfalls, bei dem zur Klärung mehrere Gutachten eingeholt werden müssen - umfassend geschützt zu sein, bieten viele Versicherer Tarife mit millionenhohen oder gar unbegrenzten Deckungssummen an.

    Wichtig: Selbst bei Tarifen mit unbegrenzten Deckungssummen kann es sein, dass bestimmte Leistungen – beispielsweise die anwaltliche Beratung zu Aufhebungsverträgen oder zum Erbrecht – nur bis zu einer bestimmten Summe abgesichert sind. Welche Einschränkungen einzelne Tarife vorsehen, ist im CHECK24 Rechtsschutz-Vergleich einsehbar. Um im Versicherungsfall ausreichend abgesichert zu sein, sollte die Höhe der Deckungssumme daher gut überlegt sein.

Rechtsschutzversicherung kündigen und wechseln

Ein Wechsel der Rechtsschutzversicherung kann sich lohnen, wenn ein anderer Tarif besser zu Ihrer Lebenssituation passt oder ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Mithilfe des Vergleichsrechners von CHECK24 können Sie bequem Tarife vergleichen und den neuen Vertrag direkt online abschließen. Damit die Kündigung des alten Vertrags rechtswirksam ist, müssen bestimmte Fristen und Voraussetzungen beachtet werden.
Ordentliche Kündigung
  • Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel zwölf Monate.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Einige Tarife bieten auch ein tägliches Kündigungsrecht, was unabhängig von der Vertragslaufzeit gilt.
  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren ist eine Kündigung nach dem dritten Jahr möglich, ebenfalls mit dreimonatiger Frist.
Sonderkündigung (außerordentliche Kündigung)

Eine außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist möglich, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Beitragsanpassung durch den Versicherer
  • Eintritt eines Versicherungsfalls
  • Wegfall des Risikos (z.B. Fahrzeugverkauf bei Verkehrsrechtsschutz)
  • Veränderte Gefahrenumstände
  • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

  • Die Kosten für gute Rechtsschutzversicherungen betragen zwischen 13 und 24 Euro im Monat. Diese Tarife bieten einen umfangreichen Schutz in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr und erfüllen die Kriterien der Stiftung Warentest. Günstigere Tarife gibt es ab einer Monatsprämie von 11 Euro.
    Der exakte Preis für eine Versicherung berechnet sich unter anderem anhand folgender Faktoren:

    • dem Leistungsumfang eines Tarifs
    • der Selbstbeteiligung
    • persönliche Faktoren wie Familienstand, Alter, Wohnort und Beruf

    Auch die gewünschten Rechtsschutzbereiche spielen eine wichtige Rolle bei der Preisbestimmung – die Kombination verschiedener Bausteine ist oftmals günstiger als der Abschluss separater Tarife:

    • Der Baustein Verkehrsrechtsschutz ist ab vier Euro monatlich, der Baustein Privatrechtsschutz ist ab neun Euro monatlich erhältlich.
    • Die Kombination aus Privat- und Verkehrsrechtsschutz gibt es hingegen bereits ab zwölf Euro monatlich.
  • Der Großteil der Rechtsschutz-Tarife sieht eine Wartezeit von drei Monaten vor, bevor der Versicherungsschutz greift. Lediglich beim Verkehrsrechtsschutz wird häufig auf eine Wartezeit verzichtet.
    Jedoch gibt es oft tarif- und rechtsstreitspezifische Ausnahmen, sodass die Wartezeit für bestimmte Fälle kürzer sein kann. Die Länge der Wartezeit ist jeweils abhängig von

    • der genauen Rechtsstreitigkeit,
    • dem gewählten Tarif sowie
    • dem versicherten Bereich (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen oder Vermietung).

    Es lohnt sich, die Wartezeiten der Tarife genau zu vergleichen, um den passenden Tarif zu finden.

  • Kommt es zu einem Rechtsstreit, sollten Sie diesen so schnell wie möglich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung melden. Das ist in der Regel online, telefonisch oder per Formular möglich.

    Wichtig: Sie sind verpflichtet, den Vorfall wahrheitsgemäß und vollständig zu schildern und alle relevanten Unterlagen bereitzustellen.

    So gehen Sie richtig vor:

    • Schaden melden: Melden Sie sich unmittelbar nach Eintritt des Streitfalls bei Ihrer Versicherung.
    • Kostenlose Erstberatung nutzen: Viele Versicherer bieten eine juristische Erstberatung – oft sogar direkt bei der Schadenmeldung.
    • Anwaltssuche: Sie können sich selbst eine Kanzlei suchen oder einen empfohlenen Juristen des Versicherers wählen. Achten Sie darauf, dass der Jurist nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Andernfalls können erhebliche Mehrkosten auf Sie zukommen.
    • Deckungszusage einholen: Bevor Ihr Anwalt tätig wird, benötigen Sie eine schriftliche Deckungszusage der Versicherung. Nur dann übernimmt sie die Kosten.
    • Fristen beachten: Reagieren Sie rechtzeitig auf behördliche Bescheide. Wenn Sie Einspruchsfristen versäumen, kann das negative Folgen haben.
  • In rechtlichen Konflikten, sei es mit Vermietern, Handwerkern oder Unfallgegnern, ist ein starker Rechtsbeistand entscheidend. Ihre Versicherung darf Ihnen zwar Anwälte empfehlen, Sie sind aber – dank der freien Anwaltswahl – nicht verpflichtet, diese Empfehlungen anzunehmen.

    Ein guter Rechtsanwalt zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

    • Unabhängigkeit: Er ist einzig den Interessen seiner Mandanten verpflichtet und nicht an staatliche Weisungen gebunden.
    • Kompetenz: Er besitzt das nötige juristische Wissen und bildet sich regelmäßig fort.
    • Verschwiegenheit: Er ist zur strengen Verschwiegenheit verpflichtet und darf keine Informationen aus dem Mandatsverhältnis weitergeben.
    • Loyalität: Er vertritt Ihre Interessen gewissenhaft und lehnt Aufträge ab, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten.

    Um den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen zu finden, können Sie persönliche Empfehlungen nutzen oder die Suchfunktionen der Bundesrechtsanwaltskammer verwenden. Dort können Sie gezielt nach Anwälten in Ihrer Region und nach Fachgebieten (z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht) suchen.

    • Durch Scheidung oder durch Erbe (Eherecht/Erbrecht) ausgelöste Streitfälle. In beiden Fällen wird in der Regel lediglich eine anwaltliche Beratung oder weitergehende Tätigkeit eines Anwalts bezahlt.
    • Streitigkeiten im Baurecht (z.B. Bauverträge oder Baufinanzierungen) und zu Spekulationsgeschäften (z.B. Derivate oder Termingeschäfte).
    • Grundsätzlich dürfen keine Bußgelder oder Geldstrafen durch die Rechtsschutzversicherung beglichen werden.
    • Rechtsstreitigkeiten, die von Ihnen vorsätzlich und/oder rechtswidrig verursacht worden sind, werden ebenfalls nicht getragen.
  • Für Familien ist in der Regel eine Absicherung in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr ratsam. Auch der Wohnrechtsschutz kann sinnvoll sein, um sich gegen Streitigkeiten mit Nachbarn oder dem Vermieter abzusichern.

    Die anwaltliche Beratung zu Unterhalts- und Sorgerechtsfragen ist in der Regel im Familienrechtsschutz enthalten. Gerichtliche Streitigkeiten – beispielsweise ein Sorgerechts- oder Unterhaltsstreit nach dem Aus einer Ehe – sind hingegen nur in bestimmten Tarifen abgedeckt.

    Generell ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Familien für folgende Konstellationen möglich:

    • Single mit Kind(ern)
    • Paar ohne Kind(er)
    • Familie mit Kind(ern)

    Partner können in den Versicherungsschutz eines Tarifs aufgenommen werden, sofern sie im selben Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben. Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert werden, solange sie unverheiratet sind und noch keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen.

  • Es kommt auf Ihren Tarif und die jeweiligen Leistungsbausteine an, inwieweit Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung im Ausland bei Rechtsstreitigkeiten geschützt sind.

    Üblicherweise besteht der Schutz der Bausteine Verkehrsrechtsschutz und Privatrechtsschutz innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Viele Versicherer zählen dazu auch Urlaubsländer wie Tunesien und die Türkei.

    Der Versicherungsschutz für den privaten Bereich besteht bei einigen Tarifen auch außerhalb Europas. Allerdings sind dann meist nur Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen versichert. Zudem kann der maximale Deckungsbetrag von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen.

    Bei den Bausteinen Wohnrechtsschutz, Vermieterrechtsschutz und Arbeitsrechtsschutz besteht in der Regel nur innerhalb Deutschlands Versicherungsschutz.

  • Eine Doppelversicherung entsteht, wenn das gleiche Risiko durch zwei verschiedene Rechtsschutzverträge abgesichert ist. Das kann unnötige Kosten verursachen und im Ernstfall zu Problemen bei der Kostenübernahme führen.

    Typische Beispiele:

    • Sie sind Mitglied in einem Automobilclub, der bereits einen Fahrerrechtsschutz beinhaltet, und schließen zusätzlich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab.
    • Durch eine Lebenspartnerschaft oder Heirat kann es zu einer Doppelversicherung kommen. Wenn beide Partner beispielsweise über einen separaten Mietrechtsschutz verfügen, dann sind Konflikte, die das Mietverhältnis betreffen, doppelt versichert.

    In der Regel gilt bei Doppelversicherung:

    • Der ältere Vertrag hat Vorrang.
    • Alternativ greift der umfangreichere Tarif.
    • Eine bewusste Doppelversicherung ist nicht erlaubt.
    • Phishing: Phishing ist eine Methode des Datendiebstahls. Dabei werden die Daten des betroffenen Internetnutzers über gefälschte Webseiten, E-Mails oder SMS abgegriffen.
    • Abo-Fallen: Die trickreichen Internetangebote verschleiern möglichst geschickt, dass interessierte Nutzer ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen – ohne dass sie dies eigentlich beabsichtigen. Verbraucherschützer raten dringend davon ab, die eingehenden Rechnungen oder Mahnungen zu bezahlen. In der Regel kommt nämlich aufgrund der Verschleierung kein wirksamer Vertrag zustande. Nichtsdestotrotz sollten Sie in jedem Fall eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
    • Falsche Online-Händler/Fake-Shops: In der Regel bauen die sogenannten Fake-Shops beeindruckende Online-Präsenzen auf, die mit hochwertigen Produkten werben, die sie nicht besitzen. Da sie kaum von legalen Portalen unterscheidbar sind, funktioniert diese Betrugsmethode besonders gut.

    Was tun, wenn Sie Opfer eines Internetbetrugs geworden sind?

    • Kontaktieren Sie Ihre Bank und versuchen Sie, veranlasste Zahlungen rückgängig zu machen.
    • Einige Online-Bezahl-Services bieten an, bei Problemen die Zahlung zu stornieren. Auch hier sollten Sie sofort Kontakt aufnehmen.
    • Ändern Sie die PIN Ihrer Bankkarte und von Phishing betroffene Zugangsdaten (z.B. das Passwort Ihrer E-Mail-Adresse).
    • Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige und holen Sie sich rechtliche Beratung ein (z.B. über Ihre Rechtsschutzversicherung).

    Ob der Versicherungsschutz bei Internetbetrug greift, hängt vom gewählten Tarif und der konkreten Situation ab. Grundsätzlich können Betrugsfälle oder Streitigkeiten im Internet über das Vertrags- und Sachenrecht im Privatrechtsschutz abgedeckt sein oder über den Baustein Internetrechtsschutz bzw. Online-Rechtsschutz, den inzwischen viele Versicherer anbieten.

  • Ob Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert sind, kommt auf den jeweiligen Tarif und die Kapitalanlage an. Konflikte im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf und der Verwaltung sogenannter risikoreicher Kapitalanlagen (wie etwa Aktien) sind meist nicht abgedeckt. Nur vereinzelt ist eine Fehlberatung beim Aktienkauf versichert.

    Dagegen sind Streitigkeiten rund um die Verwaltung risikoarmer Kapitalanlagen – dazu gehören etwa Sparkonten und Bausparverträge – bei vielen Rechtsschutztarifen im Leistungsumfang enthalten.

    Inwieweit Rechtsstreitigkeiten rund um Kapitalanlagen bei den verschiedenen Rechtsschutztarifen abgesichert sind, können Sie ganz einfach im CHECK24 Detailvergleich sowie den jeweiligen Vertragsbedingungen nachsehen. Auch die weiteren Leistungsdetails können Sie auf diesem Wege in Erfahrung bringen.

Rechtsschutzversicherung Vergleich beim Testsieger

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Wählen Sie die Bausteine aus, die zu Ihrer individuellen Lebenssituation passen, und der Rechner listet Ihnen übersichtlich unterschiedliche Tarife auf. Je nach Leistungsspektrum kategorisieren sich die Tarife in Basis, Komfort oder Premium.

In unserem Vergleich werden ausschließlich Tarife aus den Kategorien Komfort und Premium aufgenommen, da wir großen Wert darauf legen, dass unsere Kunden ausreichend geschützt sind. Wenn ein passendes Angebot für Sie dabei ist, können Sie dieses direkt online abschließen. Wenn Sie Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Rechtsschutz-Experten telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Finden Sie ganz leicht und ohne großen Zeitaufwand die Rechtsschutz-Police, die am besten zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf passt - bei der großen Auswahl von über 240 verfügbaren Tarifvarianten ist das kein Problem! Bei der Tarifwahl können Sie im Übrigen durch die Nutzung des Vergleichsrechners bis zu 87 Prozent an Versicherungsbeiträgen sparen.

Zur Tarifnote: Die Tarife der verschiedenen Rechtsschutzversicherer werden von uns mit einer Tarifnote ausgezeichnet. Dazu analysieren unsere Versicherungsexperten den Leistungsumfang. Ein sehr guter Tarif zeichnet sich gegenüber einem guten Tarif beispielsweise dadurch aus, dass eine kostenlose Erstberatung im Leistungsumfang enthalten ist. Darüber hinaus fließen das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie die Servicequalität und das Kundenfeedback in die Bewertung mit ein.

Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung
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