Sie wollen einen neuen Gasvertrag abschließen, wissen aber nicht, ob es der richtige Zeitpunkt ist? Auch in Zeiten hoher Gaspreise lohnt es sich, Tarifangebote für Gas zu vergleichen. Achten Sie bei Ihrer Tarifwahl besonders auf die Preisgarantie, die Sie für einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen geschützt. Mit unseren Tipps finden Sie trotz der aktuell hohen Preise einen passenden und preiswerten guten Gasvertrag.
Zum Jahreswechsel ändern viele Anbieter die Preise. Nutzen Sie die Chance auf einen günstigeren Gasvertrag mit Preisgarantie!
Ein Gasvergleich mit CHECK24 ist unkompliziert und ein Wechsel dauert nur 2 Minuten.
Von CHECK24 empfohlene Tarife haben immer eine Preisgarantie, die Ihre gesamte Erstvertragslaufzeit abdeckt.
Aktuell sind die Neukundenpreise für Gas so günstig wie schon lange nicht mehr. Gerade wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, sollten Sie Ihren Gasvertrag prüfen und gegebenenfalls wechseln, da vor allem Alternativanbieter ihren Neukunden oft sehr günstige Preise anbieten.
So können Sie einen neuen Gasvertrag abschließen:
Tipp: Wenn Sie langfristig einen günstigen Gasvertrag haben und sparen möchten, sollten Sie regelmäßig wechseln. Dazu können Sie unseren Sparalarm oder Wechselalarm aktivieren: Damit werden Sie automatisch von uns an einen Wechsel zu einem attraktiveren Gasvertrag erinnert.
Eine häufige Frage bei Gasverträgen, ist die Laufzeit: 12 oder 24 Monate?
Ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten hat den Vorteil, dass Sie sich nicht lange binden und flexibler auf Veränderungen am Gasmarkt reagieren können. Sollte nach 12 Monaten ein günstigerer Gasvertrag verfügbar sein, können Sie schnell und einfach wechseln und eventuell von lukrativen Neukundentarifen profitieren.
Aber auch Tarife mit 24 Monaten Mindestlaufzeit haben ihre Vorteile: Gerade bei einem Gasvertrag mit einer Preisgarantie über 24 Monate können Sie von der Beständigkeit der Preise profitieren. Bei Tarifen mit einer Preisfixierung müssen Sie sich keine Sorgen über Preisschwankungen machen und haben damit vorerst auch Planungssicherheit.
Achten Sie grundsätzlich bei allen Tarifen auf die Vertragskonditionen und Kündigungsfristen. Vergleichen und wechseln Sie Ihren Anbieter nach Ihrer Mindestvertragslaufzeit, um unnötige Preiserhöhungen im zweiten oder dritten Jahr zu vermeiden. Wenn Sie sich völlige Flexibilität wünschen, achten Sie auf Gasverträge mit einer Mindestlaufzeit von nur einem Monat. Ob es diese Verträge in Ihrer Region gibt, wird Ihnen in der Tarifübersicht nach der Eingabe Ihres Verbrauchs und Ihrer Postleitzahl angezeigt.
Bei der großen Auswahl an Gasverträgen und Anbietern kann man leicht den Überblick verlieren. Keine Sorge – wir unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Tarifs. Damit Ihr Anbieterwechsel reibungslos klappt, sollten Sie beim Gastarifvergleich auf einige wichtige Punkte achten.
Da Verbraucherschutz bei CHECK24 an erster Stelle steht, empfehlen wir Ihnen nur Tarife und Anbieter, die wir gründlich auf Sicherheit, Qualität und Fairness geprüft haben. Alle Preise und Vertragsbedingungen zeigen wir Ihnen klar und transparent – ohne versteckte Kosten.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die Tarifbewertung eingeführt:
Sie zeigt Ihnen auf einen Blick, wie gut ein Tarif in 12 wichtigen Kategorien abschneidet – von 1 (schwach) bis 10 (Hervorragend).
So finden Sie den passenden Tarif:
So finden Sie schnell, einfach und sicher den Gasvertrag, der zu Ihnen passt.
Die Gaspreise ändern sich kontinuierlich. Zudem bieten viele Gasversorger wechselnde Boni, Prämien und attraktive Neukundentarife. Um die Gasrechnung möglichst niedrig zu halten, sollten Sie vor dem Laufzeitende Ihres aktuellen Gasvertrages rechtzeitig einen Gastarifvergleich durchführen. Mit einem Vergleich finden Sie nicht nur einen neuen, günstigeren Gasvertrag, sondern behalten auch die Gaspreisentwicklung im Blick.
In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie – zum Beispiel bei einem normalen Anbieterwechsel.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Sie selbst aktiv werden müssen:
Die Kündigungsfristen Ihres Gasvertrages können ganz unterschiedlich sein. Sollten Sie noch in der Grundversorgung sein, können Sie diese mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wenn Sie Ihren laufenden Gasvertrag über CHECK24 abgeschlossen haben, sehen Sie alle wichtigen Informationen, darunter auch die Kündigungsfristen, in Ihrem Energiecenter, oder Ihrem persönlichen Profil unter "meine Verträge". Bei Wunsch erinnern wir Sie auch rechtzeitig, bevor die Kündigungsfrist vorbei ist. Sollten Sie Ihren Vertrag außerhalb von CHECK24 abgeschlossen haben, finden Sie die Kündigungsfristen auf Ihren Vertragsunterlagen. Diese betragen in den meisten Fällen einen Monat. Hierbei sollten Sie jedoch Ihre Mindestvertragslaufzeit beachten.
Für gewöhnlich kündigt bei einem Wechsel Ihr neuer Anbieter für Sie. In zwei Fällen sollten Sie jedoch eigenständig kündigen: Einmal bei einem Umzug oder einer angekündigten Gaspreiserhöhung, in diesem Fall können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Sollte der Ablauf der Kündigungsfrist bei einem Wechsel weniger als vier Wochen betragen, sollten Sie sicherheitshalber ebenfalls selbstständig kündigen, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen.
Bei einem geplanten Umzug sollten Sie rechtzeitig an die Kündigung Ihres Gasvertrags denken. Hier gilt: Spätestens sechs Wochen im Voraus sollten Sie Ihren Gasanbieter kontaktieren und den Umzug mitteilen. In manchen Fällen kann der Vertrag bei einem Umzug auch mit umgezogen werden.
Die zweite Vertragslaufzeit bezeichnet den Zeitraum nach dem Ablauf der anfänglichen, meist vergünstigten Vertragslaufzeit, in der oft andere Konditionen und Preise gelten. Wie die zweite Vertragslaufzeit aussieht, müssen Sie bei Ihrem Versorger direkt erfragen, da wir dazu keine Informationen haben. Dort erhalten Sie genaue Details zur Preisgestaltung und Vertragskondition zu möglichen Änderungen oder Anpassungen, die ab der zweiten Vertragslaufzeit gültig sein könnten.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Gasverträgen legt fest, wie lange der Vertrag mindestens läuft. Für nach dem 01. März 2022 abgeschlossene Verträge darf ein Einjahresvertrag maximal 25 % teurer sein als ein Zweijahresvertrag. Nach der ersten Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist maximal einen Monat, und der Vertrag ist dann jederzeit kündbar. Bei älteren Verträgen gelten frühere Regelungen, die eine automatische Verlängerung um bis zu ein Jahr ermöglichen.
Nein, so einfach geht es nicht. Hierfür sollte ein wichtiger Grund vorliegen. Dies kann einerseits durch die Insolvenz des Anbieters vorkommen, andererseits durch den Verbraucher bei erheblichen Zahlungsrückständen und entsprechenden Mahnungsschreiben.
Kann ich meinen Gasvertrag widerrufen?
Ja Sie können Ihren Gasvertrag widerrufen. Nach Vertragsabschluss haben Sie 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen – entweder ab dem Abschlussdatum oder ab dem Moment, in dem Sie die Widerrufsbelehrung bekommen haben.
Wie kann ich meinen Gasvertrag widerrufen?
Sie können den Widerruf Ihres Gasvertrags auf verschiedene Arten einreichen: per Brief, Fax, Telefon, E-Mail oder direkt über Ihr Energiecenter. Am besten verfassen Sie den Widerruf schriftlich, da dies einen klaren Nachweis darstellt.
Wie lange ist die Widerrufsfrist bei Gasverträgen?
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage – sie beginnt entweder mit dem Vertragsabschluss oder sobald Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Auch wenn die Gaslieferung erst später startet, können Sie innerhalb dieser Frist problemlos widerrufen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Gasrechnung zu bezahlen, sollten Sie so schnell wie möglich Ihren Versorger kontaktieren. Viele Anbieter bieten in solchen Fällen Lösungen wie Ratenzahlungen oder eine Stundung an, um Sie finanziell zu entlasten.
Ja, in vielen Fällen bieten Gasversorger Ratenzahlungen an, jedoch liegt die Entscheidung dafür beim Anbieter selbst. Bitte wenden Sie sich direkt an den Versorger aus Ihrem Gasvertrag und fragen Sie nach dieser Möglichkeit.
Verwirrt vom Tarifdschungel? Mit der CHECK24 Tarifbewertungen erkennen Sie auf einen Blick, welcher Anbieter wirklich hält, was er verspricht.
Gaspreiserhöhung akzeptieren? Oder clever wechseln und bis zu 1.250 € sparen? Sie entscheiden!
Ja, Sie können einen Gasvertrag für eine andere Person abschließen, wenn Sie eine Vollmacht von dieser Person haben. Der Vertrag wird zu den Bedingungen abgeschlossen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung festgelegt sind.
Um den Vertrag erfolgreich abzuschließen, benötigen Sie einige Informationen:
Der monatliche Abschlag wird zunächst von CHECK24 geschätzt, basierend auf Ihrem voraussichtlichen Verbrauch und den aktuellen Energiepreisen. Der tatsächliche Betrag kann jedoch vom Anbieter festgelegt und angepasst werden. Wenn Sie den Abschlag anpassen möchten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dies mit Ihrem Anbieter zu klären.