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    Wohngebäudeversicherung

    Leistungen der Wohngebäudeversicherung 2023Ein Gebäude ist im Laufe der Zeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, welche es beschädigen oder sogar vollständig zerstören können. Reparaturen an Immobilien oder ein Wiederaufbau sind meist mit enormen Kosten verbunden.

    Gerade heutzutage, wo die Häufigkeit und Zerstörungskraft von Unwetterschäden zunehmen und Immobilien immer häufiger als Kapitalanlage genutzt werden, ist es daher wichtig, über eine leistungsstarke Gebäudeversicherung zu verfügen.

    Im Jahr 2023 mussten die deutschen Versicherer Schadenssummen von 8,65 Milliarden Euro an Wohngebäuden begleichen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Versicherungsleistungen zwar um ca. 13 Prozent gestiegen. Obwohl die Ausgaben für Sturm- und Hagelschäden gesunken sind, haben vor allem Leitungswasserschäden den Anstieg deutlich beeinflusst.

    Grundschutz der Wohngebäude­versicherung: Versicherte Gefahren

    Folgende Gefahren sind in der Regel im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten:

    • Feuer und Blitzschlag

      Dazu gehören Schäden durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung.

      Schadensbeispiel 1: Durch einen Kurzschluss wird ein Feuer entfacht. Das Haus brennt komplett nieder. Die Kosten für den Wiederaufbau werden zum Neuwert ersetzt (Neuwertentschädigung).

      Info: Auch die Kosten für Schäden durch Löschwasser und Ruß werden übernommen.

      Schadensfall 2: Infolge eines Blitzschlags fängt der Dachstuhl an zu brennen. Die Feuerwehr kann das Feuer löschen, aber das Dachgeschoss ist komplett zerstört. Für die Reparaturkosten kommt die Wohngebäudeversicherung auf.

      Schadensbeispiel 3: Ein Blitz verursacht eine Überspannung in der Stromleitung. Dadurch werden die elektronischen Steuergeräte des Hauses – wie Heizungs- und Klingelanlagen – beschädigt. Die Reparatur des Überspannungsschadens wird vom Versicherer übernommen.

    • Leitungswasser

      Schadensfall: Ein Wasserrohr platzt und austretendes Wasser beschädigt Wände, Decken und Böden. Die Reparatur- und Trockenlegungskosten werden von der Versicherung bezahlt.

      Info: Versichert sind wasserführende Leitungen sowie dazugehörige Anlagen, zum Beispiel Heizkörper, Wasserversorgungsrohre und Klimapumpen.

    • Sturm und Hagel

      Schadensbeispiel: Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab. Durch die begleitenden Regenfälle wird der Dachboden außerdem beschädigt und muss repariert werden. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten für Sturmschäden.

      Info: Der Sturm muss mindestens Windstärke 8 haben, damit die Versicherung leistet. Denn: Erst ab dieser Windstärke wird er als Sturm definiert.

      Klassifizierung vom Stürmen anhand der Beaufort-Skala

    Zusatzbaustein Elementar gegen Naturgefahren empfohlen

    Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung - Schadensfälle und Schadenshöhen im Jahresvergleich von 2019-2023Angesichts des Klimawandels und immer wieder auftretender Naturkatastrophen empfiehlt es sich, nicht nur eine Gebäudeversicherung, sondern zusätzlich auch eine Elementarversicherung abzuschließen. Gerade weil die Zerstörungskraft von Elementargewalten besonders groß ist und die damit verbundenen Schäden somit sehr teuer sind, ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz im Grunde unverzichtbar.

    Viele der aktuellen Überschwemmungsschäden mussten von Hausbesitzern selbst getragen werden, da sie Elementarschäden nicht in ihren Versicherungsschutz aufgenommen hatten.

    Eine ergänzende Elementarschadenversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:

    Die Erweiterung der Gebäudeversicherung um Elementarschäden bietet somit einen umfangreichen Versicherungsschutz, sodass Sie im Fall der Fälle bei Gebäudeschäden optimal abgesichert sind.

    Elementarversicherung abschließen

    Die Elementarversicherung lässt sich nur in Kombination mit der Wohngebäude- bzw. einer Hausratversicherung abschließen. 

    Häufige Fragen

    • Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung?

      Günstige Tarife der Wohngebäudeversicherung sind bereits ab 4,85 Euro im Monat erhältlich. Die exakten Kosten der Versicherung richten sich dabei vor allem nach dem zu versichernden Gebäude.

      Die folgenden Faktoren werden berücksichtigt:

      • Spezifika des Gebäudes (Gebäudetyp, Baujahr, Bauart, Anzahl der Geschosse, Wohnfläche, Sanierungsmaßnahmen, Ausstattung)
      • Standort des Gebäudes (Postleitzahl, ZÜRS-Gefahrenzonen)
      • Leistungsumfang des Tarifs
      • Zusatzbausteine (Elementarversicherung, Bauherrenhaftpflicht, Glasbruch, Photovoltaik, Ableitungsrohre)

      Weitere Informationen zu den Kosten einer Wohngebäudeversicherung »

    • Darf die Wohngebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden?

      Die Wohngebäudeversicherung darf per Gesetz auf Mieter umgelegt werden. Denn sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren im Schadensfall von den Leistungen einer Wohngebäudeversicherung. Vermieter legen diese über die Nebenkostenabrechnung um.

      Weitere Informationen zur Umlage der Wohngebäudeversicherung »

    • Wogegen ist mein Gebäude versichert?

      Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden, die durch

      • Feuer & Blitzschlag
      • Leitungswasser
      • Sturm & Hagel
      • Naturgefahren

      verursacht werden.

      Versichert sind dabei Gebäudebestandteile wie Dach, Wände, Türen und Fenster sowie Balkone und Terrassen. Auch fest installierte Bestandteile innerhalb des Hauses sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Dazu gehören unter anderem Einbaumöbel, Badewannen, Heizungen und fest verlegte Fußböden.

      Auf Wunsch können auch Ableitungsrohre, Photovoltaikanlagen und Glasbruch mitversichert werden.

    • Worin unterscheidet sich die Wohngebäudeversicherung von der Hausratversicherung?

      Die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung leisten bei ähnlichen Gefahren, decken jedoch unterschiedliche Gegenstände ab.

      Eine Gebäudeversicherung sichert ein Haus sowie alle darin fest verbauten Teile ab – wie etwa Heizungsanlagen und Einbauküchen, welche individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind. Über die Hausratversicherung sind dagegen bewegliche Gegenstände im Haus versichert – zum Beispiel Möbel und Elektrogeräte.

        Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung
      Versicherte Gegenstände Gebäude sowie damit fest verbundene Teile und Gebäudezubehör Gebrauchsgegenstände, Einrichtungsgegenstände, Verbrauchsgegenstände, in der Regel auch Wertsachen und Bargeld
      Versicherte Gefahren Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Explosion Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Explosion, Einbruchdiebstahl
    • Sind Schäden versichert, die ich grob fahrlässig verursacht habe?

      Grundsätzlich hat ein Versicherer die Möglichkeit, seine Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, indem er zum Beispiel Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt und dadurch ein Brand entsteht. In vielen Tarifen wird auf diese sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zu einer in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schadenssumme verzichtet. Teilweise gilt dies sogar bis zur Versicherungssumme. Der Schaden wird dann also komplett übernommen, auch wenn Sie Ihre erforderliche Sorgfaltspflicht schwerwiegend missachtet haben.

    • Wie errechnen sich mein Versicherungsbeitrag und die Versicherungssumme?

      Die Höhe der Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung wird am Neubauwert Ihres Hauses bemessen. Dafür wird in der Regel der sogenannte Versicherungswert 1914 verwendet. Darüber hinaus spielen auch weitere Faktoren – wie Ihr Wohnort, die Bauartklasse und das Alter Ihres Hauses – eine Rolle.

      Man spricht bei der Wohngebäudeversicherung von einer gleitenden Neuwertversicherung, da die Gebäudewertsteigerungen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Beiträge jährlich angepasst werden. Ihr Vorteil: Sollten Sie einen Totalschaden erleiden, erstattet der Versicherer den aktuellen Wiederaufbauwert.

    • Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

      Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der eigentliche Neubauwert Ihres Hauses über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Im Schadensfall erhalten Sie die Kosten nur anteilig erstattet. Insbesondere bei einem Totalschaden kann das desaströs sein.

      Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie den Wert Ihres Hauses korrekt ermitteln. Deshalb berechnen Sie am besten jetzt den Wert Ihres Hauses bequem über CHECK24, um ein Unterversicherungsrisiko zu vermeiden.

      Welches Gebäude wollen Sie versichern?

    • Sind Nebengebäude im Versicherungsschutz enthalten?

      Nebengebäude sind im Versicherungsschutz enthalten, sofern sie im Versicherungsvertrag aufgelistet sind. Wichtig ist, dass alle zu versichernden Gebäude – wie Garagen oder Gartenhäuser – dem Versicherer mitgeteilt werden.
    • Was muss ich bei baulichen Veränderungen beachten?

      Bauliche Veränderungen – seien es Anbauten, Umbauten oder Renovierungsmaßnahmen – müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Sonst leistet die Versicherung im Schadensfall möglicherweise nicht.

    • Was ist eine Feuerrohbauversicherung?

      Die Feuerrohbauversicherung versichert Sie gegen Brandschäden, die während der Bauphase Ihres Hauses entstehen. Sie kann unabhängig von der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden oder als Zusatz – dann meist sogar kostenfrei.

    • Warum kommt es zu Beitragsanpassungen?

      Beitragsanpassungen in der Wohngebäudeversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen nimmt durch den Klimawandel bedingt die Schadenhäufigkeit sowie -höhe bei Wohngebäuden zu. Zum anderen werden Anpassungen auf Grundlage des gleitenden Neuwerts und damit steigenden Löhnen und Kosten für Baumaterialien vorgenommen.

      Weitere Informationen zur Beitragsanpassung »

    • Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

      Die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung lassen sich nicht steuerlich absetzen, wenn Sie Ihre selbst bewohnte Immobilie versichert haben. Das Absetzen ist nur in diesen zwei Fällen möglich:

      • Der als Büro genutzte Raum im Gebäude kann bei Selbstständigen als Betriebsausgabe und bei Arbeitnehmern als Werbungskosten anteilig abgesetzt werden.
      • Vermieter können die Kosten als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen und diese dann in ihrer Steuererklärung geltend machen.

      Weitere Informationen zum Absetzen von der Steuer »

    • Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

      1. Reguläre Kündigung: Bei den meisten Versicherern besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsablauf. Wenn Sie diese Frist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch um ein Jahr.

      2. Schadensfall: Sie können den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn es sich um eine Schadensfallkündigung handelt. In diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Schadensregulierung eingereicht werden. Es muss dafür allerdings ein ersatzpflichtiger Schaden vorgelegen haben – er darf beispielsweise nicht fahrlässig oder vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursacht worden sein. Allerdings hat auch der Versicherer bei einem Schaden das Recht, den Vertrag – mit einer Frist von vier Wochen nach der Regulierung – per Sonderkündigungsrecht vorzeitig zu beenden.

      3. Hausverkauf und -kauf: Bei einem Hausverkauf geht die Police und damit auch die Prämienzahlungspflicht der Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Als ehemaliger Immobilienbesitzer müssen Sie in diesem Fall also überhaupt nicht kündigen.

        Wichtig: Informieren Sie den Versicherer über den Eigentümerwechsel und teilen Sie ihm Name und Anschrift des neuen Besitzers mit.

        Wenn Sie hingegen eine Immobilie mit einer Gebäudeversicherung kaufen oder erben, wird der Versicherungsvertrag automatisch auf Sie übertragen. Bei einem Hauskauf haben Sie ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

        Haben Sie das Gebäude geerbt, gilt dies nicht. Dann erlischt das Sonderkündigungsrecht.

      4. Prämienerhöhung: Nimmt Ihr Versicherer eine Prämienerhöhung von über zehn Prozent vor, können Sie sich ebenfalls auf das Sonderkündigungsrecht berufen.

        Info: Bei vertraglichen Anpassungen (zum Beispiel einer Erhöhung des Anpassungsfaktors oder des Gebäudealters) erlischt das Sonderkündigungsrecht, da dieses nur bei tariflichen Erhöhungen gilt.

    Unverbindlichen Wohngebäudeversicherung-Vergleich durchführen

    Wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln oder erstmalig eine Versicherung abschließen möchten, empfiehlt es sich, unseren Wohngebäudeversicherung-Vergleich zu nutzen. Unser Versicherungsrechner ermittelt anhand Ihrer Eingaben günstige Policen. Durch die Anzeige passender Versicherungsangebote werden Leistungs- und Preisunterschiede schnell ersichtlich. Dadurch wird die Wahl des passenden Tarifs enorm erleichtert.

    Auf Wunsch können Sie eine Gebäudeversicherung online abschließen. Unser Kundenservice ist TÜV-geprüft und kostet Sie keinen Cent! Ganz im Gegenteil: Indem Sie mithilfe unseres unverbindlichen Online-Rechners über 800 verschiedene Tarifvarianten vergleichen, können Sie bis zu 95 Prozent sparen.

    Teilnehmende Versicherer

    Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 800 Tarifvarianten der Wohngebäudeversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

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