Für Familien ist in der Regel eine Absicherung in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr ratsam. Auch der Wohnrechtsschutz kann sinnvoll sein, um sich gegen Streitigkeiten mit Nachbarn oder dem Vermieter abzusichern.
Die anwaltliche Beratung zu Unterhalts- und Sorgerechtsfragen ist in der Regel im Familienrechtsschutz enthalten. Gerichtliche Streitigkeiten – beispielsweise ein Sorgerechts- oder Unterhaltsstreit nach dem Aus einer Ehe – sind hingegen nur in bestimmten Tarifen abgedeckt.
Generell ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Familien für folgende Konstellationen möglich:
- Single mit Kind(ern)
- Paar ohne Kind(er)
- Familie mit Kind(ern)
Partner können in den Versicherungsschutz eines Tarifs aufgenommen werden, sofern sie im selben Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben. Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert werden, solange sie unverheiratet sind und noch keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen.