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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Bei einem Fahrzeugwechsel kann es bei der Kfz-Versicherung zu einer Überschneidung kommen.
Das ist dann der Fall, wenn Sie Ihr neues Auto bereits erhalten und zugelassen haben, das alte Auto aber noch nicht abgemeldet beziehungsweise verkauft haben.
Da dies häufiger vorkommt, haben die Kfz-Versicherer in Deutschland dafür eine kundenfreundliche Lösung.
Für eine Übergangsfrist von maximal 4 Wochen erhält das neue Auto die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie das alte Auto des Versicherungsnehmers.
Sobald das alte Auto abgemeldet oder nach Verkauf umgemeldet ist, endet dessen Versicherung – und die Schadenfreiheitsklasse wird tatsächlich auf das neue Auto übertragen.
Wenn die Überschneidung beim Fahrzeugwechsel jedoch länger als die vom Versicherer gewährte Übergangsfrist ist, sollten Sie reagieren.
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
Tipp: Alternative Saisonkennzeichen
Wenn Sie den Zweitwagen nicht ganzjährig nutzen, kommt ein Saisonkennzeichen in Frage. Das Fahrzeug ist dann bestimmte Monate zugelassen. Das spart Kfz-Steuer und Versicherungsprämie.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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