Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 9.2.2015 | 14:13 | mst
Nur jede vierte Berufsunfähigkeitsversicherung schützt ausreichend bei einem Verlust der Arbeitskraft. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von insgesamt 326 Verträgen. Demnach haben zwei Drittel aller Versicherten eine zu geringe Monatsrente vereinbart oder Gesundheitsfragen fehlerhaft beantwortet. Müssten diese Versicherten die Leistungen tatsächlich abrufen, hätten sie daher häufig das Nachsehen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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