Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 28.11.2013 | 15:40 | kro
Viele Bundesbürger sind nur unzureichend gegen den potenziellen Verlust ihrer Arbeitskraft versichert. Das geht aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage hervor, die im Auftrag von Swiss Life Deutschland durchgeführt wurde. Wie der Versicherer am Dienstag mitteilte, haben lediglich 38 Prozent der Deutschen eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.