Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 23.5.2017 | 11:56 | mst
Lehnt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer Rente ab, kann es zum juristischen Streit kommen. Die Stiftung Warentest hat ausgewertet, wie oft Verbraucher mit einer Klage Erfolg haben.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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