Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 10.8.2017 | 14:05 | are
Im vergangen Jahr waren Zeitarbeiter in Deutschland durchschnittlich 20,3 Tage krankgeschrieben – 5,6 Tage mehr als Festangestellte. Das geht aus einer Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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