Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 27.10.2015 | 12:24 | mst
Immer mehr Angestellte in Deutschland haben psychische Probleme: Im vergangenen Jahr blieb jeder 20. Arbeitnehmer wegen einer psychischen Erkrankung der Arbeit fern. Das geht aus dem aktuellen Psychoreport der Krankenkasse DAK-Gesundheit hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.