Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 29.6.2016 | 12:00 | mst
Weniger als jeder fünfte Deutsche ist für den Fall einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit abgesichert. Das zeigt eine aktuelle Studie des Versicherers Zurich.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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