Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 9.4.2014 | 17:20 | kro
Knapp jeder sechste Arbeitnehmer (17 Prozent) muss häufig oder sehr häufig unbezahlte Überstunden ableisten. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten „DGB-Index Gute Arbeit - Report 2013“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor. Fast die Hälfte der 5.800 abhängig beschäftigten Umfrageteilnehmer (45 Prozent) hält es demnach für unwahrscheinlich, unter ihren derzeitigen Arbeitsbedingungen bis zur Rente durchhalten zu können.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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