Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 6.5.2013 | 16:40 | kro
Die meisten Bundesbürger schätzen das Risiko einer Berufsunfähigkeit falsch ein. Das zeigt eine Umfrage der Gfk Marktforschung im Auftrag der Heidelberger Lebensversicherung. Demnach sind lediglich 23 Prozent der Deutschen der Ansicht, dass jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird - was dem tatsächlichen Wert entspricht.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.