Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 1.3.2013 | 16:38 | mtr
Laut dem DAK-Gesundheitsreport 2013 haben Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen im Jahr 2012 einen neuen Höhepunkt erreicht. Wurden 1997 noch 22 von 100 Arbeitnehmern wegen psychischer Leiden krankgeschrieben, waren es im Jahr 2012 bereits 50. Dem Bericht zufolge sind psychische Krankheiten nach Muskel-Skelett-Beschwerden die zweithäufigste Ursache für Krankmeldungen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.