Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 12.3.2020 | 16:25 | mst
Derzeit breitet sich das Coronavirus (Sars-CoV-2) weltweit immer weiter aus. Die Infektionswelle sorgt für viel Verunsicherung – auch bei den Versicherern. CHECK24 hat bei ausgewählten Gesellschaften nachgefragt, welche Folgen das Virus für die BU-Versicherung hat.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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