Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 1.4.2021 | 16:27 | mst
Leistet eine BU-Versicherung auch bei einer Corona-Erkrankung? Diese Frage haben die Versicherer noch einmal ausdrücklich bejaht – und erklärt, welche Regeln für den Abschluss der Versicherung nach einer Infektion mit dem Corona-Virus gelten.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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