Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 28.11.2017 | 14:39 | are
Mehr als jeder vierte Arbeitnehmer verspürt durch die Digitalisierung der Arbeitswelt eine stärkere psychische Belastung. Das geht aus dem aktuellen Gesundheitsreport hervor, den der BKK-Dachverband am Dienstag vorgestellt hat.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.