Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 11.8.2017 | 11:45 | are
Für die Feststellung eines Berufsunfähigkeitsgrades ist nicht die Beeinträchtigung in einem einzelnen Tätigkeitsbereich entscheidend. Stattdessen müssen die Auswirkungen auf die gesamte Arbeit berücksichtigt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: IV ZR 535/15).
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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