Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 16.11.2016 | 10:23 | are
Lediglich vier von hundert Anträgen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden von den Versicherern abgelehnt. Das geht aus einer Branchenauswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für das Jahr 2014 hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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