Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 6.4.2011 | 09:00 | kba
Frauen zahlen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bis zu 39 Prozent mehr als Männer. Dies ermittelte das Online-Vergleichsportal CHECK24 in einer Studie. Um eine Diskriminierung durch geschlechtsspezifische Tarife zu unterbinden, beschloss der Europäische Gerichtshof, dass Versicherungen ab dem 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife anbieten müssen, bei denen Männer und Frauen gleich behandelt werden.
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