Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 5.7.2018 | 15:04 | are
Mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen scheidet vor dem offiziellen Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben aus. Das geht aus dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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