Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 15.3.2012 | 11:39 | tei
Die Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit wird für viele Arbeitnehmer immer mehr zum Luxus. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, hat sich die Prämie für zahlreiche körperlich anstrengende Berufe in den vergangenen fünf Jahren etwa vervierfacht. Selbst Branchenvertreter sprechen von einer offensichtlichen Fehlsteuerung des Marktes.
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