Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 9.7.2015 | 16:51 | mst
Deutsche Arbeitnehmer werden immer öfter wegen psychischer Leiden krankgeschrieben. Von einer Epidemie könne man allerdings nicht unbedingt sprechen, so der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK).
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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