Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 14.9.2017 | 13:39 | are
Eine schwere Krankheit, der Tod eines Angehörigen oder private Konflikte: Die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland war in den letzten fünf Jahren von einer Lebenskrise betroffen. Bei vielen wirkt sich das negativ auf ihren Beruf aus. Das geht aus dem aktuellen Fehlzeitenreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor.
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Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.