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Einige Versicherer bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) mit Rückzahlung als Überschussbeteiligung an. Manche Versicherer bezeichnen dies auch als Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr, was allerdings nicht ganz richtig ist.
Denn bei einer BU mit Rückzahlung werden lediglich Überschüsse angesammelt. Diese können vom Versicherer auf unterschiedliche Weise angelegt werden. Am Ende der Vertragslaufzeit werden die Überschüsse an den Versicherten ausbezahlt. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass der BU Leistungsfall nicht eingetreten ist. Es handelt sich also nicht um eine Rückzahlung der gezahlten Beiträge, sondern um eine Überschussbeteiligung. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist meist nicht garantiert und hängt von der Anlageform ab.
Eine weitere Form der Überschussbeteiligung ist die Beitragsanrechnung/Beitragsverrechnung. Bei dieser Vertragsform werden erwirtschaftete Überschüsse mit der Beitragszahlung verrechnet. Dadurch zahlen Versicherte niedrigere Beiträge, die jedoch ebenfalls nicht über die volle Versicherungsdauer garantiert sind.
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