Betrüger fordern Geld im Namen der DGUV
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
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München, 23.2.2022 | 15:41 | mst
Hörgeräte sind grundsätzlich keine Arbeitsgeräte. Wer sich vor der Arbeit Ersatzbatterien dafür besorgt und dabei einen Unfall erleidet, ist daher nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.