Betrüger fordern Geld im Namen der DGUV
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
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München, 27.6.2014 | 13:37 | mtr
Eine Feier im Kreis der Arbeitskollegen ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie eigenverantwortlich organisiert wurde und außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden. Zudem besteht auch dann kein Leistungsanspruch, wenn eine Führungskraft die Veranstaltungspläne befürwortet und gebilligt hat.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.