Impfschaden nach Impfung durch Firma kein Arbeitsunfall
Ein Gerichtsurteil zeigt: Gesundheitliche Beschwerden, die nach einem freiwilligen Impfangebot des Arbeitgebers auftreten, sind kein Arbeitsunfall.
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Ein Gerichtsurteil zeigt: Gesundheitliche Beschwerden, die nach einem freiwilligen Impfangebot des Arbeitgebers auftreten, sind kein Arbeitsunfall.
Der direkte Weg zur Arbeit aus dem Urlaub fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts hervor.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie bislang über 100.000 Fälle von Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt.
Ein neues Gesetz verbessert den gesetzlichen Unfallschutz im Homeoffice. Künftig ist auch der Weg in die Küche oder die Fahrt zur Kita versichert.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Unfallversicherung veröffentlicht. Ein guter Unfallschutz muss demnach nicht unbedingt teuer sein.
Ist der Weg zum Schreibtisch im Homeoffice zu Arbeitsbeginn versichert? Nach einem aktuellen Urteil nicht. Der Fall liegt jetzt beim Bundessozialgericht.
Die gesetzliche Unfallversicherung spürt die Folgen der Corona-Pandemie: Die Zahl der Meldungen einer Berufskrankheit wegen Covid-19 steigt deutlich.