Seit 1. April 2025 gibt es drei neue Berufskrankheiten
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
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München, 7.5.2019 | 16:05 | kro
Wer auf dem Heimweg von der Arbeit aus dem Auto aussteigt, um private Post in einen ein paar Meter entfernten Briefkasten zu werfen, ist bei einem damit verbundenen Unfall nicht gesetzlich versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag entschieden.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
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Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.