Seit 1. April 2025 gibt es drei neue Berufskrankheiten
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
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München, 6.7.2016 | 11:33 | che
Eine Arbeitnehmerin brach sich ihr Bein im Homeoffice. Die gesetzliche Unfallversicherung verweigerte die Zahlung – zu Recht, wie das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden hat. Es handele sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall, urteilten die Richter.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.