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Impfschäden in der Unfallversicherung

Ein bleibender gesundheitlicher Schaden nach einer Impfung ist sehr selten. Das gilt auch für die Impfung gegen das Coronavirus. Wir erklären, ob die private Unfallversicherung leistet, falls es im Einzelfall dennoch zu einem Impfschaden kommen sollte.

Die Impfung gegen das Coronavirus

Die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben die meisten Menschen gut vertragen. In den meisten Fällen kam es nur zu leichten, vorüber­gehenden Neben­wirkungen. Allerdings kann eine Impfung in sehr seltenen Fällen auch zu schweren gesundheitlichen Problemen führen.

In der EU sind derzeit (Stand: September 2023) acht Impfstoffe von der Europäischen Arzneimittel­behörde EMA für die Corona-Impfung zugelassen.

Zugelassene Impfstoffe

Coronavirus mit KörperzelleDiese Impfstoffe lassen sich in vier verschiedene Arten unterteilen:

  1. proteinbasierte Impfstoffe
  2. mRNA-Impfstoffe
  3. Vektor-Impfstoffe
  4. Ganzvirus-Impfstoffe

Proteinbasierte Impfstoffe enthalten ein bestimmtes Eiweiß des Coronavirus – das Spike-Protein, das als Stachel auf der Hülle des Coronavirus sitzt. Es regt das Immunsystem dazu an, Antikörper gegen genau dieses Protein herzustellen.

Bei den Mitteln von Biontech/Pfizer und Moderna handelt es sich hingegen um neuartige mRNA-Impfstoffe, die für die Corona-Impfung zum ersten Mal von den Arzneimittelbehörden zugelassen wurden.

Diese enthalten die Bauanleitung für das Spike-Protein in Form von mRNA-Molekülen. Damit sollen die körpereigenen Zellen das Virusprotein selbst herstellen und so das Immunsystem trainieren. In das Erbgut des Menschen gelangt das mRNA dabei nicht.

Bei den Vektor-Impfstoffen wird das Genmaterial zur Herstellung des Spike-Proteins in ein harmloses Virus eingesetzt. Dieses Vektorvirus vermehrt sich im Körper nicht und führt auch zu keiner Erkrankung. Das Genmaterial gelangt in die körpereigenen Zellen und lässt diese das Spike-Protein herstellen. Dies löst dann eine Immunreaktion des Körpers aus.

Schließlich gibt es mit dem Mittel von Valneva noch einen Ganzvirus-Impfstoff. Dabei handelt es sich um das komplette Coronavirus SARS-CoV-2, das abgetötet und damit unschädlich gemacht wurde. Zusätzlich enthält der Impfstoff zwei Wirkverstärker, um die Immunreaktion des Körpers anzukurbeln.

Übersicht: In der EU zugelassene Impfstoffe

* Nur Auffrischungsimpfung. Vom RKI (STIKO) derzeit nicht als Impfstoff empfohlen. Quelle: Paul-Ehrlich-Institut, Stand: 09/2023
Impfstoffname Hersteller Wirk­prinzip
Bimervax HIPRA Human Health protein­basiert
Comirnaty Biontech/Pfizer mRNA
Spikevax Moderna Biontech mRNA
Jcovden Janssen-Cilag Vektor
Vaxzevria Astrazeneca Vektor
Nuvaxovid Novavax protein­basiert
Covid-19 Vaccine Valneva Valneva Ganzvirus
Vidprevtyn Beta* Sanofi Pasteur protein­basiert

Für die private Unfallversicherung stellt sich die Frage: Leistet die Versicherung auch dann, wenn eine Impfung im Einzelfall zu einem Impfschaden führen sollte?

Impfschäden und Impfreaktionen

Nach einer Impfung kann es üblicherweise zu Impfreaktionen kommen. Das sind typische, in der Regel harmlose und vorüber­gehende Beschwerden wie etwa Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle. Diese Reaktionen sind Folge der erwünschten Immunreaktion des Körpers und klingen meist nach wenigen Tagen vollständig ab.

In sehr seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenden Impfkomplikationen kommen. Diese Komplikationen gehen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus und müssen vom Arzt an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Kommt es zu schweren gesundheitlichen Komplikationen, spricht man von einem Impfschaden. Laut dem Infektions­schutzgesetz (IfSG) müssen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dabei über eine übliche Impfreaktion hinausgehen. Auch die Infektion eines Dritten nach einer Impfung mit einem Lebend­impfstoff gilt als Impfschaden.

Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 2 IfSG)

Die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.

Wer nach einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen solchen Impfschaden erleiden sollte, hat Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Bundes­versorgungs­gesetz. Dies ist im Infektions­schutzgesetz geregelt (§ 60 IfSG).

Hierzu müssen Betroffene einen Antrag beim Versorgungs­amt ihres Bundeslandes stellen und die Kausalität belegen – also nachweisen, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und ihren gesundheitlichen Beschwerden gibt. Dies ist im Einzelfall sehr schwierig. Im Schnitt werden daher nur rund zehn Prozent aller Anträge anerkannt.

Das Risiko eines Impfschadens nach einer Corona-Impfung

Arzt gibt älterem Patienten eine ImpfungDass es nach einer Schutzimpfung zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen kommt, ist sehr selten.

Auch die bisherigen Erfahrungen mit den neuartigen Corona-Impfstoffen deuten darauf hin, dass diese grundsätzlich gut vertragen werden. In den meisten Fällen kommt es lediglich zu leichten Impfreaktionen wie Müdigkeit, Kopf- und Gelenkschmerzen, Fieber oder Rötungen an der Einstichstelle.

Nur ganz wenige Menschen leiden nach der Impfung unter größeren Beschwerden bis hin zu bleibenden Schäden: Das waren nach aktuellen Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts rund 0,02 Prozent aller Geimpften.

Eine Auswertung der ZEIT vom Juni 2023 kommt zu einer ähnlichen Größenordnung: Danach hatte in Deutschland etwas mehr als einer von 10.000 Geimpften einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt.

Hinweise auf Impfschäden nach einer Corona-Impfung

Bei den Vektor-Impfstoffen war es etwa in einzelnen Fällen zu sehr seltenen, aber schwerwiegenden Hirnvenen-Thrombosen (Sinusvenen-Thrombosen) gekommen. Auch das Guillain-Barré-Syndrom – eine Entzündung des Nervensystems, die häufig zu Lähmungen führt – wurde als seltene Nebenwirkung der Impfstoffe registriert.

Seit dem 1. Dezember 2021 wird der Vektor-Impfstoff von Astrazeneca (Vaxzevria) in Deutschland auch nicht mehr verwendet.

Bei den mRNA-Impfstoffen stellte man zudem fest, dass es in sehr seltenen Fällen zu einer Herzmuskel­entzündung (Myokarditis) oder Herzbeutelentzündung (Perikarditis) kommen kann. Die Entzündungen heilen meist folgenlos aus. Ob sich in Einzelfällen allerdings Spätfolgen wie eine Herzmuskelschwäche entwickeln, ist derzeit noch nicht geklärt.

Zu Beginn der Corona-Impfkampagne wurden nach einer Impfung mit Comirnaty sowie Spikevax einige lebens­bedrohliche allergische Reaktionen (Anaphylaxien) beobachtet. Nach aktuellen Auswertungen treten solche Fälle jedoch nicht häufiger als bei anderen Impfungen auf.

Post-Vac-Syndrom

Einige Forscher gehen davon aus, dass sehr wenige Menschen nach der Coronaimpfung unter einem Post-Vac-Syndrom leiden können. Die Beschwerden ähneln denen von Long-Covid-Patienten nach einer Infektion. Als offizielle Diagnose ist das bislang aber noch nicht bestätigt.

Da das Coronavirus bei Ungeimpften zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Tod führen kann, überwiegt der Nutzen einer Impfung aber trotz aller Nebenwirkungen deutlich das vorhandene Restrisiko – gerade für Risikogruppen.

Risiko und Nutzen bei der Masern-Impfung

Für die Masernimpfung kann man Risiko und Nutzen einer Impfung recht genau beziffern. So beträgt das Risiko, dass es nach einer Impfung zu einer Gehirnentzündung kommt, nur 1:1.000.000. Erkrankt man an Masern, liegt das Risiko für eine solche Entzündung dagegen bei 1:1.000. Es ist also rund tausendmal so hoch.

Leistet die Unfallversicherung bei Impfschäden?

Sollte man tatsächlich nach einer Impfung eine gesundheitliche Komplikation erleiden, leisten gute Unfallversicherungen auch für einen solchen Impfschaden. Ob die Versicherung zahlt, hängt dabei vom jeweiligen Tarif ab.

Deckt der Tarif Impfschäden ab, zahlt die private Unfallversicherung, falls es zu dauerhaften Gesundheitsschäden kommt. Der Impfschaden wird dann als Unfall gewertet. Zu welcher Komplikation es dabei genau nach einer Impfung kommt, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Gesundheitsschaden nachweislich durch die Impfung verursacht wurde.

Wie hoch die Leistung der Versicherung ausfällt, hängt neben der vereinbarten Versicherungssumme vom Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung – dem Invaliditätsgrad – ab.

Definition eines Unfalls

In der Unfallversicherung beschreibt man einen Unfall nach der PAUKE-Formel. Ein Unfall ist demnach ein Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu gesundheitlichen Schäden führt. Ohne eine gesonderte Klausel erfüllt eine Schutzimpfung diese Kriterien nicht: Sie erfolgt weder plötzlich noch unfreiwillig und wirkt zudem von innen.

Allerdings kommt es auf die genauen Versicherungsbedingungen an, ob die Unfallversicherung auch Impfschäden nach einer Corona-Impfung abdeckt. Viele Tarife beschränken den Schutz auf ganz bestimmte Schutzimpfungen – zum Beispiel gegen Cholera oder Masern. In den Bedingungen ist dann aufgelistet, für welche Schutzimpfungen der Versicherungsschutz gilt. Ist eine Impfung nicht aufgeführt, wie etwa die neue Corona-Impfung, gibt es auch keinen Schutz.

Damit auch Corona-Impfungen vom Versicherungsschutz abgedeckt sind, sollte der Tarif keine vordefinierte Liste von Infektionskrankheiten beinhalten.

Erkrankung an Covid-19 meist nicht versichert

Eine Erkrankung nach der Infektion mit dem Coronavirus ist nur in Ausnahmefällen versichert. Zwar bieten gute Tarife auch einen Schutz bei Infektionen. Diese sind jedoch – wie bei vielen Klauseln zu Impfschäden – in der Regel aufgeführt und beschränken sich auf bislang bekannte Krankheitsbilder wie FMSE, Gelbfieber, Diphtherie oder Windpocken.

Tarifcheck mit CHECK24

Ob eine private Unfallversicherung für Impfschäden leistet, können Sie im Online-Vergleich der Unfallversicherung von CHECK24 ganz einfach überprüfen. Im Detail-Vergleich wird für jeden Tarif angezeigt, ob er diesen Leistungsbaustein beinhaltet.

Ob der Schutz auf bestimmte Schutzimpfungen beschränkt ist oder auch bei einer Corona-Impfung greifen würde, lässt sich in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Haben Sie noch weitere Fragen zu Impfschäden oder anderen Leistungen eines Tarifs? Unsere Experten für die Unfallversicherung helfen Ihnen gerne weiter – rufen Sie uns ganz einfach an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Nicht nur aus Angst vor einem Impfschaden eine Police abschließen

Nur wegen der Angst vor einem Corona-Impfschaden sollte keiner eine Unfallversicherung abschließen. Hier sollten Verbraucher sich von Versicherern oder Beratern nicht unnötig ängstigen lassen. Das Risiko dafür ist äußerst gering.

Wer sich vor schweren Erkrankungen fürchtet, sollte zudem über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Sie sichert das Einkommen ab, falls man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann – egal, ob nach einem Impfschaden, einer Krankheit oder einem Unfall.


Diese Tarife decken eine Corona-Impfung ab (CHECK24-Vergleich)

* Ab einem Invaliditätsgrad von 20 %.

Stand: 10/2023
Tarif Leistung bei
Corona-Impfung
Basler Silber
Basler Gold
Barmenia Flex
Bayerische Unfall-Police OPTIMAL Prestige
Bayerische Unfall-Police OPTIMAL Komfort
die Bayrische Komfort    *
die Bayrische Prestige
FRIDAY Relax
FRIDAY Balance
GOTHAER Spar S
GOTHAER Basis XL
GOTHAER Klassik XL
HanseMerkur SmartPremium
HKD (Haftpflichtkasse) Einfach Besser Komfort
HKD (Haftpflichtkasse) Einfach Komplett Komfort
HKD (Haftpflichtkasse) Einfach Komplett Premium Plus
Interlloyd Protect Plus
CosmosDirekt Basis
CosmosDirekt Komfort
Interrisk XXL Maxi
Interrisk XXL Plus
Janitos Balance (Top-Gliedertaxe)
Konzept&Marketing fine 2.0
Konzept&Marketing perfect 2.0
NV-Versicherungen Max
NV-Versicherungen Premium
VHV Klassik
VHV Exklusiv
VHV Smart

Wartezeiten beachten

Einige Tarife leisten für Impfschäden erst nach einer Wartezeit. Erst nach Ablauf dieser Frist – häufig drei Monate – gilt dann der Versicherungsschutz für Impfschäden.

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