Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 16.1.2014 | 15:29 | mtr
Gegenwind für die Bundesregierung: Verbraucherschutz- und Finanzexperten haben die neuen steuerlichen Regelungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen heftig kritisiert. Der Bund der Versicherten (BdV) spricht in einer Mitteilung etwa von einer „Fehlentwicklung bei der Invaliditätsabsicherung“. Seit dem 1. Januar 2014 können die Beiträge der Policen stärker als bisher steuerlich abgesetzt werden - aber nur dann, wenn die Verträge eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Medienberichten zufolge bietet bisher keine Gesellschaft derartige Tarifmodelle an.
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