Leistungsumfang der Gebäudeversicherung: Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude sowie dessen Gebäudebestandteile und -zubehör auf dem Versicherungsgrundstück. Zum Gebäude zählen beispielsweise das Dach, die Wände, eingebaute Türen und Fenster sowie die Terrasse und Balkone.
Versichert ist außerdem alles, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Hierzu gehören unter anderem Einbaumöbel und -küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind, sowie fest verlegte Fußböden und sanitäre Installationen, wie Heizungsanlagen.
Darüber hinaus ist auch das Gebäudezubehör versichert. Dazu zählen bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen angebracht sind, zum Beispiel Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Der Versicherungsschutz kann außerdem um massive Nebengebäude, Garagen, Carports, Wärmepumpen und Solaranlagen sowie Fußboden- bzw. Deckenheizungen erweitert werden.
Sachen, die ein Mieter selbst angeschafft hat, sind nicht in der Wohngebäudeversicherung abgesichert. Diese gehören dem Hausrat an.
Absicherung weiterer Grundstücksbestandteile
Weitere Grundstücksbestandteile können ebenfalls abgesichert werden. Dies muss allerdings ausdrücklich mit dem Versicherer vereinbart werden.