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Beamte sollten ihr Einkommen mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) absichern. Denn im Schnitt wird rund jeder vierte Beamte vor Erreichen seiner Alterspension dienstunfähig – etwa nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall.
Beamte haben keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente wie Angestellte in der freien Wirtschaft. Sie erhalten bei einer Dienstunfähigkeit stattdessen ein Ruhegehalt – ohne Einschränkungen profitieren davon allerdings nur Beamte auf Lebenszeit, die schon eine Wartezeit von 60 Monaten absolviert haben.
Auch nach den 60 Monaten sind Sie nicht sofort voll über Ihren Dienstherrn abgesichert – das ist erst nach einer Dienstzeit von 40 Jahren der Fall. Der Laufbahnretter sichert Sie als einzige Dienstunfähigkeitsversicherung während der gesamten Dienstzeit über einen persönlichen Verlaufsplan stets bedarfsgerecht ab.
Bisher gab es für Beamte am Versicherungsmarkt lediglich BU-Versicherungen mit einer Dienstunfähigkeitsklausel, die bei einer Dienstunfähigkeit eine feste monatliche Rente auszahlen.
Allerdings ist bei diesen Tarifen die Absicherung am Anfang der Beamtenlaufbahn in der Regel zu gering, später fällt sie wegen des gestiegenen Ruhegehaltsanspruchs zu hoch aus.
Je nach Laufbahn macht die Versorgungslücke am Anfang der Karriere über die Hälfte des vollen Ruhegehalts von 71,75 Prozent der Dienstbezüge aus. Erst nach 40 Dienstjahren ist sie komplett geschlossen.
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