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Fast jeder zweite Unfall geschieht in der Freizeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung lediglich bei Unfällen schützt, die während der Arbeitszeit bzw. auf dem Hin- bzw. Rückweg zum Arbeitsort passieren, ist eine zusätzliche private Absicherung sehr wichtig. Trägt der Versicherte nämlich durch einen Unfall (in Freizeit oder Beruf) schwere körperliche und/oder geistige Schäden davon, kann dies eine enorme finanzielle Belastung nach sich ziehen. So können neben den Heilbehandlungen z.B. behindertengerechte Umbauten in der Wohnung erforderlich werden. Durch eine private Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer geschützt, da er die vertraglich vereinbarte Summe von seinem Unfallversicherer erhält und damit seine durch den Unfall entstandenen Kosten decken kann.
In der Versicherungsbranche spricht man von einem Unfall, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erfährt. Diese muss durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis verursacht worden sein.
Die Versicherungssumme sollte auf jeden Fall ausreichend hoch angesetzt werden. Sie beträgt in der Regel das Fünf- bis Sechsfache des Bruttojahresverdienstes des Unfall-Versicherungsnehmers.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die Invalidität des Versicherungsnehmers vorliegt, d.h. wenn auch ein Jahr nach dem Unfall noch keine Besserung der gesundheitlichen Schäden eingetreten ist. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Der Invaliditätsgrad wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Die private Unfallversicherung gewährt ihre Leistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Versicherungsnehmer in der Beweglichkeit von Gelenken o.ä. eingeschränkt ist.