Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 2.5.2016 | 14:10 | kro
80 Prozent der Fahrradfahrer kennen nicht alle Verkehrsregeln. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Forsa-Umfrage hervor, die im Auftrag des Versicherers Cosmos Direkt durchgeführt wurde.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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