\nFalls Ihr Anbieter die Preise erhöhen möchte, muss er Sie mindestens vier Wochen vorher schriftlich informieren. In dem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Anbieter wechseln.
","url":"https://www.check24.destrom-gas/ratgeber/sonstige-energiethemen/strompreiserhoehung/","dateCreated":"2024-02-20T15:15:36"}},{"@type":"Question","name":"Ist eine Strompreiserhöhung bei bestehenden Stromverträgen erlaubt?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Haben Sie eine Preisgarantie, darf Ihr Stromanbieter den Preis während der Laufzeit nicht erhöhen, zumindest nicht den reinen Energiepreis.
\nOhne Preisgarantie kann eine Preiserhöhung möglich sein. In diesem Fall muss sie Ihnen mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Tarif wechseln.
Bei einer Strompreis Erhöhung oder einer Senkung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Versorger wechseln. Mit unserem Kündigungsservice können Sie komplett digital kündigen.
Nutzen Sie die Strompreiserhöhung als Chance, kündigen Sie Ihren Stromvertrag und wechseln Sie Ihren Stromanbieter bei CHECK24. Bei einer Preiserhöhung durch den Energieversorger haben Sie das Recht auf eine Sonderkündigung. Ab der Bekanntgabe der Strompreiserhöhung haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Preisveränderung beim Energieversorger kündigen, müssen Sie die Kündigung selbst durchführen. Bei einem Sonderkündigungsrecht können Sie Ihren neuen Anbieter nicht mit der Kündigung beauftragen. Die genauen Kündigungsbedingungen können Sie in den AGB Ihres Stromvertrags nachlesen. Bei dem anschließenden Stromanbieterwechsel sollten Sie im Auftragsformular ebenfalls angeben, dass Sie bereits gekündigt haben.
Ihr aktueller Anbieter hat Sie über die Preissenkung Ihres Stromtarifs informiert? Nutzen Sie auch hier die Gelegenheit und machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, denn trotz Preissenkung lassen sich in der Regel mehrere hundert Euro zusätzlich sparen! Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können Neukunden aktuell bis zu 850 € sparen! Führen Sie hierzu einfach den CHECK24 Strompreisvergleich durch und entscheiden Sie sich für einen noch günstigeren Stromtarif bei einem neuen Anbieter.
„Sollten Sie sich noch in der Grundversorgung befinden, können Sie jederzeit zu einem Anbieter mit günstigerem Strompreis wechseln. Ihr neuer Versorger erledigt automatisch die Kündigung bei Ihrem Grundversorger. Wenn Sie einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung haben, können Sie bei einer Strompreis Änderung ganz einfach den CHECK24 Kündigungsservice nutzen, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Anschließend können Sie die verschiedenen Strompreise vergleichen und in nur 2 Minuten zu einem Vertrag mit attraktiveren Konditionen wechseln!"
Das lässt sich aktuell nicht vorhersagen. Die Preise hängen von vielen Faktoren, zum Beispiel von Netzentgelten, staatlichen Umlagen oder den Beschaffungskosten an der Strombörse.
Falls Ihr Anbieter die Preise erhöhen möchte, muss er Sie mindestens vier Wochen vorher schriftlich informieren. In dem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Anbieter wechseln.
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Haben Sie eine Preisgarantie, darf Ihr Stromanbieter den Preis während der Laufzeit nicht erhöhen, zumindest nicht den reinen Energiepreis.
Ohne Preisgarantie kann eine Preiserhöhung möglich sein. In diesem Fall muss sie Ihnen mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Tarif wechseln.
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Johanna Röttig CHECK24 Energieexpertin Letzte Änderung am 22.07.2024 |
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