Rollerversicherung: Motorroller günstig versichern
Der Unterschied zwischen Motorroller und Motorrad? Der charakteristische Durchstieg. Motorroller sind bei Städtern und der Jugend beliebt.
Der klassische Motorroller kommt mit einem Verbrennungsmotor daher. Waren früher Zweitakter die Regel, sind aktuelle Roller meist mit einem Viertaktmotor ausgestattet. Die Hersteller bieten aber auch zunehmend Elektroroller oder E-Scooter an.
Roller jüngeren Baujahres besitzen meist ein Variomatikgetriebe – die Gänge werden vollautomatisch stufenlos geschaltet. Bei Rollern mit Schaltgetriebe schaltet der Fahrer in der Regel am Lenker mit der linken Hand.
Bekannte Motorrollermarken
Der „Motorläufer” der Firma Krupp aus dem Jahr 1919 gilt als der erste massenproduzierte deutsche Motorroller. Beliebte historische Roller aus deutscher Fertigung sind:
- Zündapp
- Simson
- NSU
- Dürkopp
Das mittelständische Familienunternehmen Kreidler mit Sitz in Kornwestheim stellt dagegen bis heute Roller „Made in Germany” her. Gegründet wurde der Hersteller von Rollern im Jahr 1888.
Berühmt sind bis heute die Vespa-Modelle des italienischen Bauers Piaggio, die seit 1949 auf den Rollermarkt erhältlich sind. Heute hat die Roller-Bauform in den unteren Hubraum-Baureihen die anderen Kleinkrafträder Mofa, Moped und Mokick fast verdrängt.
Abgesehen vom europäischen Marktführer Piaggio kommen die meisten Rollerproduzenten heute aus Asien (Südkorea, Taiwan, Japan und China). In diesen Regionen ist die Nachfrage nach kleinen und wendigen Rollern traditionell besonders hoch. Bei den großen Rollern sind diese Hersteller marktbeherrschend:
- Piaggio
- Yamaha
- Suzuki
- Honda
Rollerversicherung für Kleinkraftroller bis zu 45 km/h fahren
Für die Rollerversicherung von Kleinkraftrollern mit einem Hubraum bis 50 ccm benötigt der Fahrer lediglich ein Versicherungskennzeichen. Sie dürfen bis zu 45 km/h schnell sein und ab 16 Jahren gefahren werden. Notwendig ist der kleinste Motorradführerschein AM oder jede höhere Klasse.
Befreiung von Kfz-Steuer und HU
Kleinkraftroller sind in der Anschaffung und im Unterhalt günstig und daher als trendige Freizeitflitzer gerade in Großstädten beliebt. Kfz-Steuer und Hauptuntersuchung (HU) fallen bei Kleinkraftrollern nicht an.
Rollerversicherung für Leichtkraftroller bis 125 ccm
Einen Motorhubraum von 50 ccm bis 125 ccm haben sogenannte Leichtkraftroller zu bieten. Sie müssen den Roller jedem Fall mit einer passenden Motorradversicherung versichern und er muss mit einem amtlichen Kfz-Kennzeichen zugelassen werden.
Ältere Autofahrer dürfen auch Leichtkraftroller fahren
Personen, die ihren Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht haben, dürfen damit auch die schnittigen Leichtkraftroller fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen dagegen mindestens 16 Jahre alt sein und die Motorradführerscheinklassen A1, A2 oder A besitzen.
Wie bei einem Motorrad muss der Halter eines Leichtkraftrollers seine Maschine alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung bei einer der zugelassenen Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV oder Dekra) vorfahren. Eine Kfz-Steuer wird dagegen nicht erhoben.
Leichtkraftroller erreichen gut und gerne 125 km/h und dürfen daher auch auf der Autobahn gefahren werden. Ihre Vorteile spielen die agilen Fahrzeuge jedoch eher auf kurvenreichen Landstraßen und im Stadtverkehr aus.
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