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Das eigene Hab und Gut ist jedem Menschen lieb und teuer – egal, ob es sich um den Laptop, die neu zugelegte
Waschmaschine oder den Fernseher handelt. Doch was passiert, wenn auf einmal eine oder mehrere
Habseligkeiten beschädigt oder entwendet werden? Ungewollt austretendes Leitungswasser, zum Beispiel aus
einer Waschmaschine, kann große Schäden verursachen. Ein Brand kann Ihr ganzes Hab und Gut zerstören. Nach
einem Einbruch können wertvolle Gegenstände fehlen, beschädigt oder zerstört sein.
Eine leistungsstarke Hausratversicherung springt in solchen Fällen ein und
erstattet Ihnen im Rahmen der vertraglichen Deckungssumme die Verluste in Form einer
Neuwertentschädigung.
Das bedeutet, die Versicherung zahlt den Betrag, den die Wiederbeschaffung der zerstörten, gestohlenen oder
beschädigten Gegenstände in neuwertigem Zustand aktuell kostet, den sogenannten Neuwert.
Somit kann zumindest der materielle Verlust wieder gutgemacht werden, wenn schon nicht der immaterielle.
Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten übernimmt der Hausratversicherer laut den
Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft den sogenannten
Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Ein Neuwert ist dabei nämlich nur schlecht zu
ermitteln, weil es sich häufig um einzigartige Originale handelt. Hier ist also nicht der Neuwert, sondern
der Wiederbeschaffungswert im aktuellen Zustand gemeint.
Umfangreicher Basisschutz der Hausratversicherung
Einbruchdiebstahl
Wird bei Ihnen eingebrochen, erstattet Ihnen die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen und beschädigten Gegenstände. Viele Anbieter übernehmen auch die Kosten für den Schlossaustausch und die Reparatur der Gebäudeschäden.
Leitungswasser
Schäden, die durch ausgetretenes Leitungswasser – zum Beispiel bei einem Rohrbruch – entstehen, sind versichert. Der Schutz umfasst auch Schäden durch Frost, altersbedingten Verschleiß und unsachgemäße Installation.
Feuer
Bei einem Brand in Ihrem Zuhause ersetzt Ihnen die Hausratversicherung die zerstörten Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert. Versichert sind unter anderem auch Schäden durch plötzlich – etwa aus der Heizung – auftretenden Rauch oder Ruß.
Explosion
Abgesichert sind auch Hausratschäden, die durch Explosionen und Implosionen entstehen. Ein Beispiel wäre, dass Ihr Fernseher aufgrund eines technischen Defekts implodiert und den gesamten Raum verwüstet.
Blitzschlag
Die Hausratversicherung leistet bei Überspannungsschäden, die an Elektrogeräten durch einen Blitzschlag entstehen können. Wird etwa Ihr Computer bei einem Gewitter durch die erhöhte Spannung im Stromnetz beschädigt, werden die Reparaturkosten übernommen.
Sturm und Hagel
Schäden durch Sturm und Hagel sind ebenfalls über die Hausratversicherung abgedeckt. Ein Beispiel wäre, dass bei einem Sturm das Hausdach undicht wird und Ihre Möbel durch Hagelkörner und Regenwasser beschädigt werden.
Optionaler Zusatzschutz
Fahrraddiebstahl
Wenn Sie möchten, dass Ihr Fahrrad oder das von Partner und Kind nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs gegen Diebstahl versichert ist, beispielsweise am Bahnhof oder vor dem Supermarkt, können Sie diesen Zusatzschutz wählen. Eine Absicherung ist in der Regel in Höhe von einem bis fünf Prozent der Versicherungssumme möglich.
Basis-Tarife versichern Ihr Fahrrad gegen Einbruchdiebstahl an den Orten, die im Versicherungsschein genannt sind. Darunter fällt gewöhnlich die Wohnung – häufig inklusive der Garage sowie gemeinschaftlichen Fahrradkellern. Aber: Das Fahrrad muss zusätzlich durch ein Fahrradschloss gesichert sein.
Leistungsstarke Tarife weiten den Versicherungsschutz auch auf Orte außerhalb des Wohnbereichs aus. Wenn Sie ein teures Fahrrad besitzen, kann es sinnvoll sein, eine separate Fahrradversicherung abzuschließen, damit es beispielsweise auch an der U-Bahn oder vor einem Geschäft versichert ist.
Elementarschäden
Wählen Sie eine Elementarversicherung als zusätzlichen Baustein, ist Ihr Hab und Gut unter anderem auch gegen Elementarschäden wie Erdbeben, Lawinen oder Hochwasser versichert.
Glasbruch
Mit einer zusätzlichen Glasversicherung können Sie sich gegen Glasbruch – zum Beispiel an Vitrinen und Ceran-Kochfeldern – absichern. Besonders empfehlenswert ist dieser Zusatzschutz, wenn Sie einen Wintergarten oder hohe Glasfassaden haben.
Maximilian Pichura stellv. Leiter Kundenberatung Hausrat- & Fahrradversicherung
Maximilians Tipp zur Hausratversicherung:
Wertsachen richtig absichern
„Nicht alle Wertsachen sind in der Standard-Hausratversicherung automatisch vollständig geschützt. Schmuck, Antiquitäten oder Sammlerstücke sind oft nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Prüfen Sie deshalb unbedingt, ob Sie für besonders wertvolle Gegenstände eine Zusatzversicherung oder eine höhere Absicherungssumme benötigen, um im Schadensfall richtig abgesichert zu sein. Mit dem Filter „Wertsachen” können Sie zudem im CHECK24 Vergleich nach Tarifen filtern, bei denen Wertsachen mindestens im Wert von bis zu 20% der Versicherungssumme versichert sind.”
Spezielle Tarifdetails für einen umfassenden Versicherungsschutz
Diese Leistungen sind nicht in jedem Tarif enthalten. Wer sich mit einem umfassenden Schutz
absichern möchte, sollte beim Abschluss die Tarifdetails genau prüfen.
Absicherung bei grober Fahrlässigkeit
Neben vorsätzlichem Fehlverhalten können Versicherer bei der Hausratversicherung auch dann
die Haftung verweigern, wenn Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der
Gesetzgeber bezeichnet ein Verhalten als grobe Fahrlässigkeit, wenn Versicherungsnehmer die
gebotene Sorgfaltspflicht vernachlässigen. Grob fahrlässig ist das Außerachtlassen von
Verhaltensweisen, die für Versicherte eigentlich offensichtlich obligatorisch sein sollten.
Leichtfertig einen Schadensfall zu riskieren und die Obliegenheiten der Versicherten zu verletzen,
kann etwa die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Auto sein, unbeaufsichtigt brennende Kerzen im
Wohnraum oder das Verlassen der Wohnung, während die Waschmaschine läuft
und einen Wasserschaden verursacht.
Gängige Methoden der Schadensdeckung sind:
keine Leistung oder generelle Leistungskürzungen: Manche Tarife leisten bei grober Fahrlässigkeit gar nicht oder nehmen generell entsprechend der Mitschuld des Schadensverursachers eine Leistungskürzung vor. Dies gilt meist für sehr preiswerte Basistarife.
begrenzte Leistungen: Viele Versicherer leisten inzwischen bei grob fahrlässigem Verhalten bis zu einer bestimmten Summe, ohne die Entschädigungssumme zu kürzen (zum Beispiel bis 10.000 Euro). Übersteigt die Schadenssumme allerdings diese Obergrenze, nimmt der Versicherer entsprechend der Mitschuld des Versicherungsnehmers eine Kürzung bei der Entschädigung vor.
Leistung in Höhe der Versicherungssumme: Leistungsstarke Tarife übernehmen grob fahrlässig verursachte Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Der Anteil der Mitschuld spielt in diesem Fall keine Rolle.
Es ist sehr zu empfehlen, einen leistungsstarken Tarif zu wählen, der auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. Schließlich ist niemand gegen grobe Missgeschicke gefeit.
Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht
Die Leistungen der Hausratversicherung sind in erster Linie auf die vorher vereinbarte Versicherungssumme
begrenzt, welche sich an dem Wert des Hausrats orientiert. Damit die Versicherung im Schadensfall für die
gesamten Kosten aufkommt, sollte die Leistungssumme mindestens dem Wert des Hausrats entsprechen. Liegt die
Versicherungssumme unter dem eigentlichen Wert des Hausrats, besteht eine sogenannte
Unterversicherung.
Als Konsequenz muss der Versicherer bei einem Schadensfall dann nur noch anteilig für die entstandenen Kosten
aufkommen. Mithilfe eines Unterversicherungsverzichts kann dies verhindert werden, da die
Versicherung hierbei auf die Prüfung des Wertes des Hausrats verzichtet und somit den Schaden auch bei einem
die Versicherungssumme übersteigenden Wert des Hausrats ersetzt.
Außenversicherung
In der Regel sind in jedem Hausrat-Tarif Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus
abgesichert. Das bedeutet:
Bricht jemand in Ihre Wohnung oder sonstige versicherte Räume ein und entwendet oder beschädigt Ihr Hab und Gut,
kommt der Diebstahlschutz der Hausratversicherung dafür auf. Viele hochwertige Tarife enthalten eine sogenannte
Außenversicherung.
Diese erweitert den Versicherungsort und greift bei Gegenständen, die sich vorübergehend außerhalb des
Zuhauses befinden.
Je nach Tarif übernimmt die Versicherung Schäden bis zu einem bestimmten Festbetrag oder bis zur vereinbarten
Versicherungssumme.
Die Außenversicherung schützt nicht nur vor Diebstahl, sondern bei denselben Gefahren
(Sturm und Hagel, Blitzschlag, Feuer und Explosionen, Leitungswasserschäden und Einbruchdiebstahl) wie Zuhause.
Allerdings greift die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für bis zu 3 bis 12
Monate.
Ist der Schutz auf drei Monate beschränkt, greift er z. B. nicht bei längeren Auslandsaufenthalten – auch nicht
für die ersten drei Monate.
Folgende Situationen können durch die Außenversicherung abgesichert werden:
Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
Diebstahl aus dem Auto
Diebstahl versicherter Sachen während eines Krankenhausaufenthalts
Diebstahl am Arbeitsplatz
Diebstahl aus dem Hotelzimmer
Schäden am eigenen Hausrat durch ein Feuer im Hotelzimmer
Wasserschäden am Hausrat des Versicherungsnehmers, die während eines Besuchs durch einen Wasserrohrbruch in der Wohnung eines Freundes entstanden sind
Raubüberfall auf der Straße
Für einen direkten Überblick über die besten Tarife, die auch Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern
mitversichern, wählen Sie im Vergleichsrechner unter dem Punkt „Schutz bei Diebstahl“ einfach die Filter
„Diebstahl aus dem Auto“ und „Diebstahl aus Hotelzimmer“ aus.
Der Versicherungsschutz der Außenversicherung greift in der Regel lediglich für die im Haushalt lebenden
Personen.
Bei Kindern, die im Rahmen ihres Studiums, ihrer Ausbildung, ihres Wehrdienstes oder ihres Freiwilligen Jahres
den Wohnort wechseln müssen,
entfällt diese örtliche Beschränkung. Das heißt: Kinder, die in der Ausbildung sind und wegziehen,
sind unter bestimmten Voraussetzungen bei den Eltern über die Außenversicherung weiterhin geschützt.
Die eigentliche Zeitbefristung der Außenversicherung wird somit außer Kraft gesetzt.
Werden Gegenstände auf einem anderen Grundstück, etwa bei Freunden, gelagert, kommt die Außenversicherung nur
dann für Schäden auf, wenn der Grundstücksbesitzer keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen hat. Es gilt
demnach der Grundsatz: „Fremdversicherung vor Außenversicherung“. Ist der Versicherungsnehmer in der fremden Wohnung
allerdings selbst als Gast anwesend, leistet die eigene Hausratversicherung. Hierdurch soll eine Beeinflussung
durch die Gegenstände des Gastes auf den Versicherungswert des Gastgebers verhindert werden. Demnach gilt in
einem solchen Fall: „Außenversicherung vor
Fremdversicherung“.
Die Kosten einer Hausratversicherung
Die Kosten für eine Hausratversicherung starten im Basisschutz ab 0,63 € monatlich. Werden
zusätzliche Leistungen wie Fahrraddiebstahl, Glasbruch oder Elementarschäden mitversichert,
erhöht sich der Preis leicht auf ca. 1,03 € pro Monat. Aber: Der endgültige Preis hängt von
Faktoren wie dem Wert Ihres Hausrats und dem Wohnort ab. So zahlt man für eine 80 Quadratmeter
große Wohnung in München durchschnittlich 20,52 € pro Jahr, während es in Hamburg oder Berlin
42,70 € pro Jahr sein können.
Auch der Versicherungsnehmer selbst kann Einfluss auf die Höhe der Prämie nehmen. Die Zahlungsweise (monatlich,
quartalsweise oder jährlich) oder die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall wirkt sich auf die
Höhe des Versicherungsbeitrages aus. Manche Versicherer bieten auch spezielle Kombiprodukte an.
Detaillierte Informationen zu den Kosten sowie weitere Beispiele finden Sie auf unserer
Themenseite Kosten der
Hausratversicherung.
Die zehn besten Hausratversicherungen im Test
Die CHECK24 Tarifnoten helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Jeder Tarif im Vergleich wird
von unseren Versicherungsexperten sorgfältig geprüft und bewertet. Jeder Tarif erhält eine Note von
1,0 (sehr gut) bis 4,0 (ausreichend). Dabei fließen sowohl die Leistungsmerkmale des Tarifs als auch
die Servicequalität des Versicherers in die Bewertung ein. Wie die Tarifnote berechnet wird, erfahren Sie unter
Tarifnote-Berechnung.
Achten Sie auch auf unsere Preis-Leistungs-Empfehlung.
Diese Tarife überzeugen durch starke Leistungen zu fairen Preisen und bieten ein besonders gutes Gesamtpaket.
Je nach Einzelfall – abhängig von Wohnort, Wert des Hausrats oder gewünschten Zusatzleistungen
– kann der beste Tarif unterschiedlich ausfallen. Mit der Tarifnote erkennen Sie auf einen Blick,
wie leistungsstark ein Tarif ist. Für den aktuellen Testcase wurden folgende
Tarife von CHECK24 als Testsieger ausgezeichnet:
natura optimum
1,0
Tarifnote
excellent
Versicherungssumme: 22.800 €
Wertsachen: 22.800 €
Grobe Fahrlässigkeit: 22.800 €
Best-Leistungs-Garantie
Vertragsunterlagen nur digital
Rabattierter Tarif – nur bei Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien
monatlich2,06 €jährliche Zahlung24,65 €
Preisinformation
Sie zahlen jährlich einen Betrag von 24,65 € inkl. Versicherungssteuer.
Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 2,06 € inkl. Versicherungssteuer.
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Exclusiv
1,0
Tarifnote
excellent
Versicherungssumme: 22.800 €
Wertsachen: 22.800 €
Grobe Fahrlässigkeit: 22.800 €
Vertragsunterlagen nur digital
Best-Leistungs-Garantie
monatlich2,81 €jährliche Zahlung33,68 €
Preisinformation
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PROTECT +
1,0
Tarifnote
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Versicherungssumme: 22.800 €
Wertsachen: 11.400 €
Grobe Fahrlässigkeit: 22.800 €
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monatlich3,39 €jährliche Zahlung40,65 €
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Komfort L
1,0
Tarifnote
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Versicherungssumme: 22.800 €
Wertsachen: 11.400 €
Grobe Fahrlässigkeit: 22.800 €
5 Jahre ohne Vorschaden
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monatlich3,58 €jährliche Zahlung42,85 €
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XXL
1,0
Tarifnote
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Versicherungssumme: 22.800 €
Wertsachen: 9.120 €
Grobe Fahrlässigkeit: 22.800 €
Best-Leistungs-Garantie
Vertragsunterlagen nur digital
5 Jahre ohne Vorschaden
monatlich4,20 €jährliche Zahlung50,28 €
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1,0
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Versicherungssumme: 22.800 €
Wertsachen: 11.400 €
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Hausratversicherung
1,1
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Versicherungssumme: 22.800 €
Wertsachen: 9.120 €
Grobe Fahrlässigkeit: 22.800 €
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5 Jahre ohne Vorschaden
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Premium
1,1
Tarifnote
sehr gut
Versicherungssumme: 22.800 €
Wertsachen: 11.400 €
Grobe Fahrlässigkeit: 22.800 €
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5 Jahre ohne Vorschaden
Schadenfreiheitssystem
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CIF4ALL best advice (QM)
1,1
Tarifnote
sehr gut
Versicherungssumme: unbegrenzt
Wertsachen: 65.000 €
Grobe Fahrlässigkeit: unbegrenzt
monatlich4,05 €jährliche Zahlung48,55 €
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Klassik-Garant Exklusiv mit Best-Leistungs-Garantie
1,1
Tarifnote
sehr gut
Versicherungssumme: 22.800 €
Wertsachen: 22.800 €
Grobe Fahrlässigkeit: 22.800 €
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monatlich6,12 €jährliche Zahlung73,41 €
Preisinformation
Sie zahlen jährlich einen Betrag von 73,41 € inkl. Versicherungssteuer.
Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 6,12 € inkl. Versicherungssteuer.
Es fallen garantiert keine weiteren Kosten oder Gebühren an.
Die Beispielrechnung basiert auf folgenden Angaben: 35 m², *01.01.1980, PLZ 60594,
kein Öffentlicher Dienst, keine Selbstbeteiligung, Versicherungssumme i.H.v. 22.800 €, 1 Jahr
Laufzeit, jährliche Zahlweise.
Hausratversicherung Vergleich beim Testsieger
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bei der Versicherungssumme, Zahlungsweise oder Selbstbeteiligung können Sie im Vergleichsrechner
problemlos vornehmen. Daraufhin zeigt Ihnen der Rechner umgehend die Tarife, die auf Ihren
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Häufige Fragen
Was ist als Hausrat versichert?
Der Begriff Hausrat wird von den Hausratversicherungen durch eine direkte Beschreibung sowie Spezifikationen und Ausschlüsse definiert. Was zum Hausrat zählt, ist in A 8 der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022) festgelegt.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich die Gegenstände in der Wohnung oder einem dazugehörigen Raum – zum Beispiel in einem verschlossenen Kellerabteil, einem angeschlossenen Wintergarten oder einer Einzelgarage – befinden.
Zum versicherten Hausrat gehören:
Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Möbel, Teppiche, Gardinen)
Gebrauchsgegenstände (zum Beispiel Haushaltsgeräte, Fernseher, Handy, Kamera, Kleidung)
Verbrauchsgegenstände (zum Beispiel Lebensmittel, Hygieneartikel)
Wertsachen (zum Beispiel Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge, Schmuck, Medaillen, Urkunden, Kunstgegenstände, über 100 Jahre alte Antiquitäten, Pelze, handgeknüpfte Teppiche)
Bei den Einrichtungsgegenständen eines Haushaltes handelt es sich um Gebrauchsgüter, die dauerhaft zur Ausstattung des Wohnraums gehören. Dazu zählen Möbel, Teppiche, Vorhänge und auch Küchengeräte wie der Herd oder die Mikrowelle. Gebrauchsgüter wie Digitalkameras oder Fahrräder gehören hingegen nicht zur Einrichtung. Ebenso verhält es sich mit Verbrauchsgütern wie Vorräte an Lebensmitteln oder Hygieneartikeln.
Für Wertsachen gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Diese variieren je nach Versicherungsgesellschaft, sodass ein Hausratversicherung-Vergleich hierbei eine große Hilfe darstellt. Die maximale Entschädigungsgrenze wird beim Vertragsabschluss auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzt. So kann beispielsweise die Entschädigung für Wertsachen je Versicherungsfall auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt werden. Diese Entschädigungsleistung wird jedoch nur erbracht, wenn die Wertsachen innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes aufbewahrt wurden. Die Kriterien des Safes sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Schadensfalls außerhalb des Wertschutzschrankes befunden haben, gelten in der Regel andere Entschädigungsgrenzen.
Wogegen ist mein Hausrat versichert?
Basistarife der Hausratversicherung schützen Sie bei Schäden durch Feuer, Explosionen, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser (zum Beispiel nach einem Rohrbruch).
Auf Wunsch können auch Fahrraddiebstahl, Glasbruch und Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung) mitversichert werden.
Sind Balkonkraftwerke abgesichert?
Häufig sind Balkonkraftwerke bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze automatisch mitversichert. Die Hausratversicherung leistet dann bei Schäden, die aufgrund von Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitzeinschlag an den kleinen Solaranlagen entstehen. Zusätzlich sichern einige Hausrat-Tarife Schäden an den Photovoltaikmodulen durch Diebstahl oder Vandalismus ab. Wird der Elementarbaustein abgeschlossen, kann für die Balkonkraftwerke außerdem Schutz bei erweiterten Naturgefahren (z.B. Überschwemmung und Rückstau) bestehen.
Tarife, bei denen die Balkonkraftwerke mitversichert sind, sind als solche im Vergleich von CHECK24 gekennzeichnet. Da der genaue Versicherungsumfang von Anbieter zu Anbieter variiert, sollten Sie die Leistungen vor Abschluss genau prüfen.
Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für jeden zu empfehlen, der sein Hab und Gut finanziell gegen verschiedenste Risiken absichern möchte. Über Zusatzbausteine können Sie die Hausratversicherung einfach an Ihre individuelle Wohnungssituation anpassen. Hierzu zählt zum Beispiel die Frage, ob eine Elementarversicherung sinnvoll oder notwendig ist.
Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?
Die Selbstbeteiligung legt fest, welchen Anteil der Schadenssumme der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst trägt. Bekannt ist die Selbstbeteiligung auch unter dem Begriff Selbstbehalt. In der Regel bieten Anbieter einer Hausratversicherung eine Auswahl an verschiedenen Selbstbeteiligungen. Eine höhere Selbstbeteiligung kann durchaus zu deutlich geringeren Versicherungsbeiträgen führen.
Versicherte müssen sich jedoch bewusst sein, dass Versicherer mitunter erst ab einer bestimmten Schadenssumme haften. Liegt der Schaden darunter, zahlt die Versicherung nichts und Versicherte tragen die Kosten allein.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Versicherungssumme sollte möglichst dem Neuwert Ihres Hausrats entsprechen. Wir empfehlen 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Basierend auf der von Ihnen angegebenen Wohnfläche wird Ihnen im CHECK24-Vergleichsrechner die passende Versicherungssumme vorgeschlagen. So können Sie eine sogenannte Unterversicherung vermeiden, bei der Versicherer im Schadenfall ihre Leistungen kürzen könnten. Sie können aber auch eine andere, für Ihren Haushalt passende Summe wählen.
Auch wenn die Hausratversicherung als Basismodell in den Augen vieler Versicherter bereits ausreichenden Versicherungsschutz zu bieten scheint, kann der Abschluss eines sogenannten Wohnungsschutzbriefs den Schutz optimieren, um weitere drohende Kosten im Versicherungsfall einzuschließen, die sonst von Versicherten übernommen werden müssten.
Kommt es zu einem Notfall, greift der Wohnungsschutzbrief zum Beispiel, wenn Schlüsseldienste oder ein Rohrreinigungsdienst beauftragt werden muss, um Schäden zu beheben. Auch die Kosten für Sanitär-, Elektro- und Heizungs-Service sowie Schädlingsbekämpfer, Datenrettungs-Maßnahmen oder eine erforderliche Kinderbetreuung decken viele Wohnungsschutzbriefe zur Hausratversicherung ab. Sogar die vorübergehende Unterbringung von Haustieren und andere wesentliche Sofortmaßnahmen können im Wohnungsschutzbrief mitversichert werden.
Versicherungsnehmer kontaktieren im Schadensfall den Versicherer, der zumeist rund um die Uhr über eine spezielle Hotline Hilfestellungen bietet. Wissen müssen Versicherungsnehmer, dass die Kosten nur für einen eingeschränkten Zeitraum übernommen werden. Auch sieht der Wohnungsschutzbrief eine Zahlungsbeschränkung hinsichtlich der Maximalsummen sowie der Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr vor.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Beim Umzug bleibt Ihre Hausratversicherung grundsätzlich bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Wohnungswechsel rechtzeitig Ihrem Versicherer melden. Für zwei Monate sind die alte und neue Wohnung parallel abgesichert. Danach gilt der Schutz nur noch für die neue Adresse.
Wichtig ist, den Vertrag an die neue Wohnsituation anzupassen: Hat sich die Wohnfläche geändert? Gab es Neuanschaffungen? Gibt es besondere Sicherheitsvorkehrungen in der neuen Wohnung? Diese Faktoren können den Beitrag beeinflussen und sollten mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Schäden, die beim Umzug durch den Versicherungsnehmer verursacht werden, sind nicht in der Hausratversicherung versichert. Bei Umzugshelfern springt unter Umständen deren Privathaftpflicht ein, wenn Gefälligkeitsschäden im Tarif enthalten sind.
Personen, die bislang als Versicherungsnehmer versichert waren, allerdings die Vertragsbeziehung aufgrund einer veränderten Lebenslage beenden möchten, müssen die Police proaktiv kündigen. Bei einem Zusammenzug, einer Trennung, dem Umzug ins Pflegeheim oder ins Ausland sollten Versicherte prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht oder ein eigener Vertrag nötig wird.
Übernimmt die Hausratversicherung Hotelkosten?
Wird die Wohnung oder das Haus eines Versicherten infolge eines Versicherungsfalls unbewohnbar, übernimmt die Hausratversicherung nach A 13.1.3 und A 13.2.3 der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022) die Hotelkosten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein richtiges Hotel oder eine ähnliche Art der Unterbringung handelt.
Eine Hausrat-Police übernimmt jedoch erst dann die Hotelkosten, wenn der Wohnraum wirklich nicht mehr nutzbar ist. Darüber hinaus wird auch geprüft, ob eine Begrenzung auf einen bewohnbaren Bereich des versicherten Objekts möglich ist. Lassen sich all diese Punkte verneinen, bezahlt die Versicherung die Unterbringung in einem entsprechenden Hotel.
Die Versicherungsgesellschaften begrenzen die Erstattungen für Hotelkosten zudem sowohl zeitlich als auch in Bezug auf die Höhe. So stellt eine Beschränkung der Leistung auf maximal 100 Tage beispielsweise keine Seltenheit dar. Ferner dürfen die Hotelkosten häufig nicht mehr als 1 Promille der Versicherungssumme pro Tag betragen. Hierbei kommt es jedoch auch sehr auf den jeweiligen Tarif an. Gerade deshalb ist ein Vergleich der Hausratversicherung sehr wichtig.
Was bedeutet Vorübergehendes Unbewohntsein?
Wenn eine versicherte Wohnung über einen bestimmten Zeitraum unbeaufsichtigt bleibt, erhöht dies das Risiko eines Versicherungsfalls in der Hausratversicherung. Aus diesem Grund gibt es eine Frist, bei deren Übertreten der Versicherte den Umstand seiner Versicherungsgesellschaft melden muss. Diese Frist wird auch als vorübergehendes Unbewohntsein bezeichnet.
Laut A 23.1.3 der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022) lässt sich die Frist des vorübergehenden Unbewohntseins jedoch durch den Versicherer anpassen. Das sorgt also für Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern von Hausrat-Policen. Mit einem Hausrat-Versicherungsvergleich lassen sich diesbezüglich besonders großzügige Angebote finden.
Was ist ein Anspruchsteller?
Im Versicherungswesen wird der Terminus „Anspruchsteller“ wahlweise auf eine oder mehrere Personen angewendet. Anspruchsteller sind jene Personen, die an Versicherer oder (potenzielle) Verursacher eines Schadens Ansprüche – die Versicherungsnehmer – stellen. Ob nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes aus juristischer Sicht tatsächlich ein Anspruch vorliegt, ist für die Verwendung des Begriffs Anspruchsteller unerheblich.
Er findet sowohl bei berechtigt wie unberechtigt erhobenen Forderung Verwendung. Keine Rolle spielt es zunächst, ob Anspruchsteller von Versicherten oder Versicherungsgesellschaften eine finanzielle Gutmachung oder andere Leistungen (eine mögliche Wiederbeschaffung beschädigter oder zerstörter Gegenstände) für einen mutmaßlich entstandenen Schaden einfordern. Obligatorisch ist die eingehende rechtliche Prüfung der gestellten Forderungen der Anspruchsteller durch den Hausratversicherer. Im Falle eines versuchten Versicherungsbetrugs wird der Versicherer über den passiven Rechtsschutz der Hausratversicherung nicht nur Ansprüche abwehren, sondern möglicherweise auch rechtliche Schritte gegen den Anspruchsteller einleiten.
Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?
Der Wechsel Ihrer Hausratversicherung funktioniert ganz einfach. Ihre bestehende Versicherung können Sie in der Regel bis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. In manchen Fällen – etwa bei einer Beitragserhöhung – haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht. Aktivieren Sie beim Antrag Ihrer neuen Hausratversicherung ganz einfach den CHECK24-Kündigungsservice. Wir kümmern uns dann um die Kündigung Ihrer alten Versicherung
Eine neue Hausratversicherung finden Sie bequem online mit unserem Hausratversicherungsvergleich. Ihren neuen Vertrag können Sie gleich heute beantragen und zu einem späteren Datum Ihrer Wahl beginnen lassen. Um nahtlos geschützt zu sein, sollte Ihre neue Versicherung direkt an die alte anschließen.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.