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Gilt der Hausratschutz auch für meine Kinder?

Selbstverständlich gehören auch die Kleidung, das Spielzeug und die Möbel Ihrer Kinder zum versicherten Hausrat. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Kinder mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Wenn Ihr Kind sich aus folgenden Gründen außerhalb des versicherten Wohnraums aufhält, ist dessen Hausrat in der Regel für einen bestimmten Zeitraum ebenfalls versichert:

  • Ausbildung
  • Freiwilliger Wehrdienst
  • Jugendfreiwilligendienst (zum Beispiel Ökologisches Jahr)
  • Bundesfreiwilligendienst

Sollte Ihr Kind einen eigenen Hausstand gründen, erlischt der Versicherungsschutz durch die elterliche Hausratversicherung jedoch. Dann sollte Ihr Kind eine eigene Hausratversicherung abschließen.

Wichtig: Der Versicherungsschutz ist in den oben genannten Fällen oftmals auf eine bestimmte Summe begrenzt.

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