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Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 30.05.2025
Als Riss im Zahn bezeichnet man eine feine bis ausgeprägte Fraktur im Zahnschmelz, Zahninneren oder im Dentin. Trotz der außerordentlichen Härte des Zahnschmelzes kann dieser unter bestimmten Umständen einreißen oder abbrechen.
Es wird zwischen folgenden Arten eines Zahnrisses unterschieden:
Wo sich die einzelnen Bestandteile des Zahns befinden, lässt sich im folgenden Schaubild nachvollziehen.
Ein Riss im Zahn kann sich beispielsweise durch folgende Symptome bemerkbar machen:
Die Diagnose ist nicht immer einfach, da der Riss ohne Hilfsmittel oft gar nicht zu sehen ist. Schließlich kann ein solcher Riss sehr fein sein. Ist er jedoch Ursache für Beschwerden, so ist eine eindeutige Diagnose für eine angemessene und erfolgreiche Behandlung unerlässlich.
Zur Erkennung feiner Risse nutzt der Zahnarzt spezielle Lichtquellen sowie Lupen oder Kameras. Wie tief der Riss reicht, lässt sich damit jedoch nur bedingt feststellen. Hinweise liefert auch die Art der Schmerzen sowie Beiß- oder Klopftests.
Ebenso können Röntgenaufnahmen bei der Diagnose hilfreich sein – vor allem, um das gesamte Ausmaß darzustellen. Manchmal ist es auch notwendig, vorhandene Füllungen oder Kronen zu entfernen, um einen Riss im Zahn zu finden und behandeln zu können.
Ein Riss im Zahn kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigsten Auslöser sind:
Die Folgen eines Zahnrisses sind abhängig von der Art und der Stärke des Risses.
Feine Haarrisse im Zahnschmelz sind meist harmlos und verursachen keine Beschwerden. Solche Risse sind meist nicht zu spüren und verursachen keine weiteren Probleme. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass durch den Riss Keime eindringen können, aber in der Regel führt ein Schmelzriss bei intaktem Immunsystem nicht zu einer Infektion.
Dringt der Riss jedoch bis in die Dentinschicht vor, wird es problematischer. Zum einen ist das Dentin schmerzempfindlich und zum anderen reichen derartige Risse häufiger bis in die tieferen Zahnstrukturen.
Erreicht ein Riss das Zahnmark im Inneren des Zahnes, kann sich dort eine Zahnentzündung entwickeln. Zieht sich der Riss oder die Entzündung bis in die Wurzel, ist sogar ein Zahnausfall möglich.
Vor allem bei Unfällen und starken Gewalteinwirkungen kann ein Riss oder Bruch auch direkt im Wurzelbereich entstehen und entsprechende Folgen nach sich ziehen.
Oftmals ist eine Behandlung nicht erforderlich, wenn sich der Riss nur auf den Zahnschmelz beschränkt. Wenn im Einzelfall dennoch eine Behandlung notwendig ist, kann der Zahnarzt den Riss versiegeln oder füllen.
Bei Rissen bis in die Dentinschicht kann nach zahnärztlicher Reinigung eine Teilkrone oder Vollkroneinfrage kommen, die den Zahn schützt und die Symptome beseitigt.
Verläuft der Riss bis ins Zahninnere, ist häufig das Zahnmark entzündet (Pulpitis).
Ist die Entzündung schon zu weit fortgeschritten, muss eine Zahnwurzelbehandlung durchgeführt werden. Dabei entfernt der Zahnarzt entzündetes sowie abgestorbenes Gewebe und dichtet den Zahn vollständig ab.
In besonders schweren Fällen, wenn der Riss bis tief in die Wurzel reicht oder der Zahn stark fragmentiert ist, kann der Zahn nicht mehr gerettet werden. Dann ist eine Extraktion (Zahnentfernung) die letzte Option, gefolgt von einem Zahnersatz wie einem Implantat oder einer Brücke.
Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In welchem Umfang die Krankenkasse leistet, ist abhängig von der Notwendigkeit und der gewählten Behandlung.
Die Krankenkasse leistet grundsätzlich für die Regelversorgung. Bei Füllungen werden abhängig vom Zahn bestimmte Materialien vollständig übernommen. Für Kronen leistet die Krankenkasse einen festen Zuschuss. Mit einem Bonusheft kann sich der Zuschuss erhöhen. Die Kosten für hochwertigere Alternativen müssen Sie selbst tragen.
Behandlungsart |
Zahlt die Krankenkasse? |
Wurzelbehandlung |
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Füllung im Seitenzahnbereich |
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Füllung im Frontzahnbereich |
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Teil- oder Vollkrone |
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Eine Zahnzusatzversicherung kann die Versorgungslücke der Krankenkasse schließen und Sie vor hohen Kosten schützen. Sie übernimmt bis zu 100 Prozent für Kronen und erstattet Ihnen auch Kosten für hochwertigere Materialien wie Gold oder Keramik.
Feine Zahnrisse sind im Röntgenbild nicht zu erkennen. Erst bei Rissen im Dentin oder in der Zahnwurzel könnten sie beim Röntgen sichtbar werden, insbesondere wenn sie Brüche oder Entzündungen verursachen. Kleinere Risse können nur durch Beiß- und Klopftests, spezielle Beleuchtung oder durch eine Vergrößerung erkannt werden.
Auch Kinder können Zahnrisse bekommen. Meist sind Milchzähne weniger gefährdet, durch Unfälle oder Knirschen können sie aber dennoch Schaden nehmen. Insbesondere bei kleineren Kindern sollte beim Spielen aufgepasst werden, um Zahnunfälle zu vermeiden.
Anders als im Knochen können Risse oder Brüche im Zahn nicht wieder verheilen. Vorhandene Risse bleiben bestehen und können sich mit der Zeit verschlimmern. Es ist lediglich eine Stabilisierung der Risse durch Zahnbehandlungen möglich.
Auch wenn feine Risse nicht behandelt werden müssen, stellen sie oftmals eine Belastung dar. Um die unschönen Risse zu verdecken, können beispielsweise Veneers verwendet werden. Durch die Keramikschalen werden Risse und Verfärbungen der Zähne verdeckt. Eine Behandlung aus ästhetischen Gründen wird grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.