Das Wichtigste in Kürze
- Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind nicht gesetzlich unfallversichert.
- Sie können sich freiwillig über eine Berufsgenossenschaft versichern oder eine private Unfallversicherung abschließen.
- Einige Berufsgruppen sind versicherungspflichtig – z.B. Physiotherapeuten, Hebammen oder Landwirte.
- Bei einer privaten Unfallversicherung empfehlen wir für Selbstständige das dreifache Brutto-Jahreseinkommen als Grundsumme sowie eine Progression von 225 Prozent.
Freiwillige Versicherung
Um sich freiwillig gesetzlich zu versichern, müssen Unternehmer einen Antrag bei ihrer Berufsgenossenschaft stellen, die für sie zuständig ist. Damit sind sie abgesichert, falls sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden sollten.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen oder eine Rehabilitation und bietet Pflege- sowie Geldleistungen.
Pflichtversicherung
Es gibt auch Berufsgruppen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Satzung ihrer Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind – etwa Personen, die selbstständig im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege arbeiten. Das heißt, diese Gruppen haben keine Wahl und müssen sich gesetzlich unfallversichern.
Welcher Unfallversicherungsträger ist für mich zuständig?
In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es drei Gruppen von Versicherungsträgern: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Unfallkassen und Gemeinde-Unfallversicherungsverbände. Falls Sie nicht wissen, welcher Träger für Sie zuständig ist, können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nachfragen.
Versicherungspflichtig sind unter anderem diese Berufsgruppen:
- Physiotherapeuten
- Masseure
- Logopäden
- Hebammen
- Landwirte
- Entwicklungshelfer
- Küstenschiffer/-fischer
Bei Pflichtversicherung grundsätzlich keine Wahl
Ist ein Selbstständiger bei seiner Berufsgenossenschaft pflichtversichert, kann er sich davon nicht befreien lassen. Nur für Kleinstunternehmer in der Landwirtschaft sowie deren Ehepartner gibt es eine Ausnahme. Bewirtschaften sie nicht mehr als 2.500 Quadratmeter Fläche, können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Unternehmer sollten sich privat absichern
Auch wenn Selbstständige und Freiberufler über einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, sollten sie mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich vorsorgen. Denn der gesetzliche Unfallschutz gilt nur während der Arbeitszeit und für Tätigkeiten, die mit dem eigenen Gewerbe in Zusammenhang stehen. Allerdings passiert nur rund jeder zehnte Unfall auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg.
Mit einer privaten Unfallversicherung sind Selbstständige dagegen rund um die Uhr bei allen Aktivitäten abgesichert – also etwa auch beim Fußballspielen nach Feierabend, beim Renovieren der Wohnung oder im Urlaub.
Die private Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall zu einem langfristigen Gesundheitsschaden führt. Die wichtigste Leistung der Versicherung ist dabei eine einmalige Auszahlung, die sich nach der vereinbarten Grundsumme und Progression sowie dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung richtet.
Mit der Zahlung können Versicherte zum Beispiel nötige Umbauten an der Wohnung oder andere Kosten finanzieren, die durch den Unfall anfallen. Dazu zählt etwa auch eine Umschulung, wenn sie in ihrem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können.
Welche Versicherungssumme Sie vereinbaren sollten, hängt ganz von Ihrem individuellen Bedarf ab. Überschlagen Sie, welchen Geldbetrag Sie bei einer schweren Behinderung voraussichtlich benötigen würden.
Grundsumme in Höhe des dreifachen Jahreseinkommens
Grundsätzlich empfehlen wir für Erwachsene eine Grundsumme in Höhe des dreifachen Brutto-Jahreseinkommens sowie eine Progression von 225 Prozent. Damit steigt die Auszahlung der Versicherung bei einer Vollinvalidität auf den vereinbarten Prozentwert an: bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 225 Prozent erhöht sich die Leistung zum Beispiel auf 225.000 Euro.
Selbstständige sollten nicht vergessen, auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn sie nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten können. Die BU-Versicherung leistet dabei neben Unfällen auch bei Krankheiten, die mit Abstand die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind.
Weitere Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler
Neben dem persönlichen Unfallrisiko sollten Selbstständige und Freiberufler auch weitere Risiken absichern, um ihre private sowie unternehmerische Existenz zu schützen. Zu den wichtigsten Versicherungen zählen neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufshaftpflicht sowie Vermögensschadenhaftpflicht. Weitere Informationen zu allen wichtigen Gewerbeversicherungen finden Sie hier.
Persönliche Expertenberatung
Haben Sie noch eine Frage zur Unfallversicherung für Selbstständige? Ich helfe Ihnen gerne.
Marco Eichmann
Versicherungs-Experte
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