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Sie wollen einen neuen Stromvertrag abschließen, wissen aber nicht, ob es der richtige Zeitpunkt ist? Das Sparpotenzial durch einen Wechsel von der Stromgrundversorgung zu alternativen Anbietern ist aktuell auf Rekordniveau. Wir zeigen Ihnen, was Sie neben dem Preis beachten sollten, um einen guten Stromvertrag zu finden.
Ja, ein Wechsel des Stromvertrags lohnt sich, denn aktuell können Sie bei CHECK24 bis zu 850 € sparen! Gerade für Neukunden ist die Ersparnis so hoch wie schon lange nicht mehr!
Ein Stromvertrag sollte zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passen und dieser hängt oft von der Haushaltsgröße ab. Je nach Lebenssituation lohnt sich ein anderer Vertragstyp:
Tipp: In Ihrem bestehenden Stromvertrag finden Sie in der Regel Ihren aktuellen Stromverbrauch. Wenn sich Ihre Wohnungssituation verändert oder Sie Ihren Verbrauch nicht genau wissen, können Sie sich an unseren Referenzwerte im CHECK24 Stromvergleich orientieren.
Viele Verbraucher stellen sich die Frage: Ist ein Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten sinnvoller? Ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten hat den Vorteil, dass Sie flexibler auf Veränderungen am Strommarkt reagieren können. Sie sind nur ein Jahr an den Stromanbieter gebunden und können danach zu einem neuen, günstigen Anbieter wechseln. Bei 24 Monaten sind Sie länger an den Anbieter gebunden und können weniger kurzfristig einen Anbieterwechsel vornehmen. Wenn Sie sich dennoch für einen Tarif mit 24 Monaten Laufzeit entscheiden, sollten Sie auf eine Preisgarantie achten.
Vertragslaufzeiten beachten
Wählen Sie einen Stromvertrag von maximal 12 Monaten, wenn Sie flexibel sein und schnell wieder zu einem neuen Stromvertrag wechseln möchten.
Preisgarantien berücksichtigen
Beachten Sie bei einem neuen Stromvertrag die verschiedenen Preisgarantien. Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Preisfixierung, um vor Preissteigerungen geschützt zu bleiben.
Kundenbewertungen lesen
Achten Sie auf die Weiterempfehlungsquote, die auf den Erfahrungen anderer Kunden im Wechselprozess und im ersten Vertragsjahr beim Anbieter des neuen Stromvertrags basiert.
Grundpreis und Arbeitspreis beachten
Ein Stromvertrag mit einem festen Grundpreis hat in der Regel einen günstigeren Arbeitspreis. Dadurch sind die Kosten für Sie meist günstiger als bei Verträgen ohne Grundpreis.
Die Preisgarantie ist Teil Ihres Stromvertrags und gilt meist nur für eine bestimmte Dauer, zum Beispiel 12 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Anbieter den Preis anpassen. Sie werden darüber schriftlich informiert. Steigt der Preis deutlich, haben Sie laut Stromvertrag in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von 14 Tagen zu einem neuen Anbieter wechseln.
Ein hoher Sofort- oder Neukundenbonus (z.B. 200 €) macht den Stromvertrag oft auf den ersten Blick sehr günstig. Aber Achtung: Der Preis für Strom kann ab dem zweiten Jahr deutlich steigen. Der Bonus gilt meist nur im ersten Jahr und nur, wenn Sie den Stromvertrag rechtzeitig kündigen. Deshalb sollten Sie immer den Gesamtpreis über ein Jahr mit anderen Tarifen vergleichen – mit und ohne Bonus. Das funktioniert so: Klicken Sie bei einem beliebigen Tarif auf die Kachel "Preisdetails". Dort finden Sie den Bruttopreis im 1. Jahr einmal mit und einmal ohne Bonus. So erkennen Sie schnell die realen Kosten und können Sie diese vergleichen. Wenn Sie im Vorhinein Stromverträge ohne Bonus vergleichen möchten, nutzen Sie einfach die Filteroption "Tarife ohne Bonus" in der Tarifübersicht.
Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen möchten, achten Sie auf diese Fristen:
In zwei Fällen sollten Sie eigenständig tätig werden und Ihren Stromvertrag kündigen: Bei Umzug oder einer Strompreiserhöhung oder -senkung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und müssen selbst die Kündigung einreichen. Um einer Vertragsverlängerung zu entgehen, sollten Sie bei einem Ablauf der Kündigungsfrist in wenigen Wochen selbst die Kündigung vornehmen, damit Sie die Kündigungsfrist sicher nicht verpassen.
Die genaue Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit können Sie Ihrem Stromvertrag entnehmen.
Verbraucher sollten rechtzeitig an die Kündigung des Stromvertrags denken und den Versorger spätestens 6 Wochen im Voraus kontaktieren. In manchen Fällen kann der Vertrag bei einem Umzug auch mit umgezogen werden.
Nur nach erheblichen Zahlungsrückständen und entsprechenden Mahnungsschreiben darf der Versorger einem Verbraucher kündigen.
Die Kündigungsfrist Ihre Stromvertrags beträgt maximal ein Monat, wenn Sie den Vertrag nach dem 01. März 2022 abgeschlossen haben.
Nein, der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung Ihres Stromvertrags, außer bei Sonderkündigungsrechten oder Umzügen.
Die Konditionen und Preise der zweiten Vertragslaufzeit Ihres Stromvertrags sind nicht im Voraus bekannt. Wenn Sie sich dazu Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen sich direkt an ihren Energieversorger zu wenden.
Sie können Ihren Stromvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Widerrufsbelehrung widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erfolgen, oder direkt im Energiecenter von CHECK24. Wenn bereits Wechselprozesse durch den neuen Anbieter eingeleitet wurden, wie z. B. die Kündigung des alten Vertrags, kann es ein paar Tage dauern, diese zu stoppen. Der Widerruf bleibt jedoch wirksam, wenn Sie Ihn rechtzeitig erklärt haben. Nach einem erfolgreichen Widerruf gilt der Stromvertrag als nicht zustande gekommen, jedoch müssen Sie gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen bezahlen.
Bevor Sie einen Stromvertrag abschließen, ist es natürlich wichtig zu wissen, was genau darin geregelt ist. Der Vertrag enthält alle wichtigen Details zu Ihrem Stromtarif – transparent und nachvollziehbar. Dazu gehören unter anderem:
Wenn Sie Probleme haben, Ihre Stromrechnung zu zahlen, wenden Sie sich am besten sofort an den Stromversorger aus Ihrem Stromvertrag. Viele Anbieter bieten Unterstützungsmöglichkeiten wie Ratenzahlungen oder Stundungen an, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren.
Ja, Ratenzahlungen sind oft möglich, doch die Entscheidung darüber trifft allein der Stromversorger. Setzen Sie sich daher direkt mit Ihrem Anbieter in Verbindung, um nach einer Ratenzahlungsoption zu fragen.
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