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Nein. Eine private Krankenzusatzversicherung setzt immer voraus, dass man Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Denn private Zahnzusatz-, Krankenhauszusatz- oder Heilpraktikerzusatzversicherungen sind dazu gedacht, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen – etwa durch höhere Leistungen bei Zahnersatz oder durch eine Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus.
Sind Sie bereits privat krankenversichert, sollten Sie Ihre versicherten Leistungen genau überprüfen. Möchten Sie in bestimmten Bereichen höhere Leistungen als bisher versichern, können Sie sich an Ihre Versicherung wenden.
Die Gesellschaft wird Ihnen dann ein Angebot für einen höheren Versicherungsumfang unterbreiten – etwa durch den Wechsel in einen anderen Tarif.
Allerdings nimmt die Versicherung in der Regel eine Gesundheitsprüfung vor, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen möchten. Bei gesundheitlichen Problemen müssen Sie daher damit rechnen, dass die Gesellschaft eine Erhöhung ablehnt oder einen Risikozuschlag auf den Beitrag verlangt.
Kundenberater von CHECK24 helfen weiter:
Haben Sie Ihren PKV-Vertrag bei CHECK24 abgeschlossen, können Sie sich auch gerne an unsere Kundenberater wenden. Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihren bestehenden Vertrag zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.