Krankenzusatzversicherungen Das Wichtigste zusammengefasst
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt nicht alle medizinischen Leistungen ab, sodass Sie bestimmte Kosten selbst tragen müssen. Eine Krankenzusatzversicherung kann diese Versorgungslücke schließen.
- Zu den Leistungen einer Krankenzusatzversicherung zählen etwa eine freie Arztwahl, Zahnbehandlungen oder Naturheilverfahren.
- Eine gute Krankenhauszusatzversicherung können Sie bereits ab 8 Euro abschließen. Für die Zahngesundheit gibt es Tarife ab 12 Euro. Leistungen eines Heilpraktikers können Sie schon ab 8 Euro monatlich in Anspruch nehmen.
- Welche Zusatzversicherung am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.
Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatzversicherungen
Was ist eine Krankenzusatzversicherung?
Krankenzusatzversicherungen sind private Versicherungen, die ergänzend zur Basisversorgung der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen werden können. Auf diese Weise können Sie die Versorgungslücke der GKV schließen und erhalten kostengünstigen Zugang zu Leistungen, die sonst nur für Privatpatienten vorgesehen sind.
Krankenzusatzversicherungen decken verschiedene Bereiche und Leistungen ab. Abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensumständen können Sie unterschiedliche Zusatzversicherungen abschließen.
Für wen ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
Eine Krankenzusatzversicherung ist für alle sinnvoll, die ihre gesetzliche Krankenversicherung ergänzen und bessere Leistungen erhalten möchten. Insbesondere für folgende Personengruppen ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert:
- Rentner und Senioren
- Familien mit Kind/ern
- Personen mit Zahnproblemen
- Brillen- und Kontaktlinsenträger
- Personen, die alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen möchten
- Reisende (im Ausland)
Kinder bestmöglich absichern
Für Kinder entstehen oft zusätzliche Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, wie etwa im Bereich der Kieferorthopädie. Auch eine gemeinsame Unterbringung im Krankenhaus (Rooming-in) wird oftmals nicht von der GKV übernommen. Krankenzusatztarife für Kinder sind deshalb besonders sinnvoll und haben oftmals geringere Beitragskosten als vergleichbare Tarife für Erwachsene.
Krankenzusatzversicherungen im Überblick
Zu den wichtigsten Krankenzusatzversicherungen gehören die Krankenhauszusatz-, Pflegezusatz-, Heilpraktiker-, Brillen-, Zahnzusatz-, Auslandskranken- sowie die ambulante Zusatzversicherung.
Krankenhauszusatzversicherung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich für den Fall eines Klinikaufenthalts ab. Die sogenannte stationäre Zusatzversicherung sichert Ihnen Leistungen, die über die gesetzliche Grundversorgung der Krankenkasse hinausgehen.
Heilpraktikerzusatzversicherung
Für Therapien der Alternativmedizin kommen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht auf. Wer bei gesundheitlichen Beschwerden von einem Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheilverfahren behandelt werden möchte, sollte daher eine Heilpraktikerzusatzversicherung abschließen.
Brillenzusatzversicherung
Bei Erwachsenen beteiligt sich die GKV nur dann an den Kosten für eine Brille, wenn eine starke Sehbehinderung vorliegt. In allen anderen Fällen müssen Rechnungen ohne Brillenzusatzversicherung selbst bezahlt werden.
Ambulante Zusatzversicherung
Obwohl regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen dabei helfen können, auch im Alter gesund zu bleiben, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung solche Behandlungen nicht immer und nicht für alle Altersgruppen. Eine ambulante Zusatzversicherung hilft Ihnen bei der Gesundheitsvorsorge.
Zahnzusatzversicherung
Hochwertiger Zahnersatz ist teuer und die Krankenkassen zahlen in der Regel nur die Hälfte einer medizinischen Grundversorgung. Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten für Zahnbehandlungen und -ersatz.
Pflegezusatzversicherung
Tritt im Alter oder nach einem Unfall eine Pflegebedürftigkeit ein, müssen Sie und Ihre Angehörigen mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Mit teilweise über 2.000 € pro Monat verursacht die Unterbringung in einem Pflegeheim besonders hohe Kosten. Die Kosten für die Unterbringung sind dabei unabhängig von Ihrem Pflegebedarf. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten schützen.
Auslandskrankenversicherung
Auch im Urlaub kann es passieren, dass man erkrankt oder einen Unfall erleidet. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung leistet im Ausland nicht in jedem Fall. Die GKV übernimmt im europäischen Ausland in der Regel nur Behandlungen, die auch Versicherten des Urlaubslandes zustehen. Außerhalb Europas leistet die Krankenkasse meist gar nicht. Auch die Leistungen der PKV sind im Ausland, insbesondere außerhalb Europas, eingeschränkt. Eine Auslandskrankenversicherung springt ein, wenn im Urlaub Krankheits- und Behandlungskosten anfallen.
Leistungen einer Krankenzusatzversicherung
Die Leistungen von Krankenzusatzversicherungen können sich je nach Bereich und gewähltem Tarif unterscheiden.
-
Krankenhauszusatzversicherung
- Chefarztbehandlung / freie Arztwahl
- Freie Krankenhauswahl innerhalb Deutschlands
- Unterbringung in Einbett- oder Zweibettzimmer Arzthonorare ohne Begrenzung
Verzichten Sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf Zusatzleistungen oder können diese von der Einrichtung nicht geboten werden, zahlt die Versicherung in der Regel ein Tagegeld. Ohne eine Versicherung können Sie die entsprechenden Leistungen ebenfalls einfordern, die Kosten müssen Sie allerdings selbst tragen. So kostet allein die Unterbringung in einem 1-Bettzimmer etwa 150 € pro Tag.
Sie können die Krankenhauszusatzversicherung auch für Ihr Kind abschließen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kind im Ernstfall bestmöglich abgesichert ist. Neben den genannten Leistungen bieten gute Tarife etwa die Möglichkeit zum Rooming-in, d. h. Sie werden als Begleitperson gemeinsam mit Ihrem Kind im Krankenhaus untergebracht.
-
Heilpraktikerzusatzversicherung
- Osteopathie
- Homöopathie
- Akupunktur
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Meist erstatten diese Versicherungen einen festgelegten Anteil der Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. In den leistungsstärksten Tarifen unseres Vergleichs liegt dieser bei etwa 1.000 €. Viele Heilpraktikerzusatzversicherungen leisten zudem für Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
-
Brillenzusatzversicherung
- Brillen
- Sonnenbrillen mit Sehstärke
- Kontaktlinsen
- Augenlaser-Operationen (Lasik)
In der Regel übernehmen Brillenzusatzversicherungen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag (z. B. 300 € alle zwei Jahre). Der Höchstbetrag unterscheidet sich je nach Tarif.
-
Ambulante Zusatzversicherung
- Heilpraktiker und Alternativmedizin
- Brillen bzw. Sehhilfen
- Lasik-Operationen
- Erweiterte Krebsvorsorge
- Schlaganfallvorsorge
- Kinder- und Jugendvorsorge
- Schwangerschaftsvorsorge
- Weitere Vorsorgeleistungen, z. B. ein Großes Blutbild
Für diese Impfungen leistet die Versicherung häufig:
- Grippe (Influenza)
- Hepatitis A/B
- Gelbfieber
- Malariaprophylaxe
Die Erstattung erfolgt in der Regel bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Meist liegt diese zwischen 100 und 500 € pro Jahr.
-
Zahnzusatzversicherung
- Hochwertiger Zahnersatz (Implantate, Kronen und Brücken)
- Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontalbehandlungen)
- Professionelle Zahnreinigungen
-
Pflegezusatzversicherung
- Pflege im Heim
- Pflege zu Hause (auch bei Pflege durch Angehörige)
- Pflegeplatzvermittlung
-
Auslandskrankenversicherung
- Krankenrücktransport zum Wohnort
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
Was kostet eine Krankenzusatzversicherung?
Die Kosten einer Krankenzusatzversicherung richten sich unter anderem nach der Art der Versicherung, dem Alter der versicherten Person und nach den Leistungen des Tarifs.
| Art der Versicherung |
Kosten (10 Jahre) |
Kosten (30 Jahre) |
Kosten (50 Jahre) |
| Krankenhauszusatz | ab 3 € | ab 5 € | ab 7 € |
| Heilpraktikerzusatz | ab 2 € | ab 8 € | ab 9 € |
| Brillenzusatz | ab 4 € | ab 5 € | ab 5 € |
| Ambulante Zusatz | ab 5 € | ab 9 € | ab 16 € |
| Zahnzusatz | ab 8 € | ab 13 € | ab 19 € |
| Pflegezusatz | ab 8 € | ab 20 € | ab 55 € |
| Auslandskranken |
ab 9 € (jährlich) |
ab 9 € (jährlich) |
ab 9 € (jährlich) |
Die CHECK24 Testsieger im Alter von 30 Jahren
Gibt es eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
In der Regel müssen Sie für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung vorab kurze Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten. In Ausnahmefällen kann das Ergebnis der Befragung dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag auf Versicherung ablehnt, Leistungen ausschließt oder einen Risikozuschlag erhebt. Etwa, wenn Sie an einer chronischen oder besonders schweren Erkrankung leiden.
Krankenzusatzversicherung mit Vorerkrankung abschließen
Tarife ohne Gesundheitsprüfung verzichten hingegen auf die Selbstauskunft. Einen solchen Tarif können Sie auch dann abschließen, wenn Sie an mehreren Vorerkrankungen leiden, die einen Vertragsabschluss sonst verhindern würden. Die Leistungen solcher Tarife sind allerdings meist eingeschränkt. Auch sind Leistungen, die mit den Vorerkrankungen in Verbindung stehen, in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In einigen Fällen können Sie die Gesundheitsprüfung auch mit einer Vorerkrankung bestehen. Aufgrund der Leistungsbeschränkungen sollten Sie auf Tarife ohne Gesundheitsprüfung nur dann zurückgreifen, wenn Sie sich ansonsten nicht versichern können.
Keine Kostenübernahme für bereits geplante Behandlungen
Die Annahme, dass die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung nichts von Ihren Vorerkrankungen weiß, ist falsch. So werden Versicherungsgesellschaften besonders dann skeptisch, wenn kurz nach Vertragsabschluss ein Leistungsfall eintritt. In diesem Fall nimmt der Versicherer Kontakt zu den behandelnden Ärzten auf. Erhält der Versicherer die Information, dass die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten war, wird er die Leistung verweigern.
CHECK24 Tipps für den Tarifvergleich: Darauf sollten Sie beim Abschluss achten
Kostenloser Vergleich von Krankenzusatzversicherungen
Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 können Sie mehrere Hundert verschiedene Tarife für Krankenzusatzversicherungen miteinander vergleichen. Viele der Tarife können sofort online abgeschlossen werden. Auf Wunsch können Sie sich vor einem Vertragsabschluss zunächst ein unverbindliches Angebot anfordern. Bei Fragen rund um das Thema Krankenzusatzversicherungen, benötigten Informationen zu einem speziellen Tarif oder für ein persönliches Beratungsgespräch rufen Sie uns gerne an. Unsere unabhängigen Experten für Krankenzusatzversicherungen beraten Sie individuell zu Ihrer Situation und finden den bestmöglichen Tarif für Sie.
Häufige Fragen
-
Welche Krankenzusatzversicherung ist die beste?
Eine pauschal richtige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da Sie eine Krankenzusatzversicherung nur dann abschließen sollten, wenn Sie potenziell auch Leistungen beziehen werden und so die Versorgungslücke der GKV schließen möchten.
Sollte beispielsweise Ihre berufliche Situation oder Ihre Freizeit mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden sein, ist der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Sie sinnvoll.
Legen Sie hingegen Wert auf alternativmedizinische Behandlungen, empfiehlt sich der Abschluss einer Heilpraktikerzusatzversicherung.
Benötigen Sie regelmäßig eine neue Sehhilfe, können Sie sich durch den Abschluss einer Brillenzusatzversicherung regelmäßige Zuschüsse sichern.
Profitieren Sie nicht von den jeweiligen Leistungen, ist auch der Abschluss der entsprechenden Versicherung nicht ratsam.
Welche Krankenzusatzversicherung die beste ist, hängt daher immer von Ihren individuellen Lebensumständen und Bedürfnissen ab.
-
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz und welche nicht?
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet lediglich 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Es handelt sich dabei um eine Behandlung, die Sie so umfangreich wie nötig und so günstig wie möglich versorgt. Teure Behandlungen wie der Lückenschluss durch ein Implantat sind von der GKV nicht vorgesehen. Statt eines Implantats erhalten Sie in diesem Fall für gewöhnlich eine dreigliedrige Brücke.
Sie können auch ohne Zahnzusatzversicherung kostspielige Behandlungen erhalten, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur den Teil der Kosten, den sie auch für die Regelversorgung übernommen hätte. Die Differenz beträgt nicht selten mehr als 1.000 €.
-
Kann ich eine Krankenzusatzversicherung für meine ganze Familie abschließen?
Bei Krankenzusatzversicherungen handelt es sich um Individualverträge. Jeder Versicherungsnehmer benötigt daher einen eigenen Tarif für seine persönliche Absicherung. Dies liegt daran, dass jede versicherte Person ein individuelles Versicherungsrisiko vorweist, dass von der Versicherungsgesellschaft eingeschätzt werden muss.
Natürlich ist es jedoch möglich, dass Sie für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen. Dabei fallen für jedes Familienmitglied eigene Beiträge an.
-
Für welche Leistungen kommen Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherungen nicht auf?
- Leistungen während der Wartezeit (außer bei Unfall).
- Leistungen für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten waren oder begonnen haben.
- Den Teil einer Leistung, der die zeitlich bedingte Erstattungshöchstgrenze übersteigt.
-
Was sind typische Gesundheitsfragen, die ich in der Gesundheitsprüfung beantworten muss?
Abhängig von der Versicherung, die Sie abschließen wollen, interessiert sich die Versicherungsgesellschaft für andere Aspekte. Die Gesundheitsfragen beschränken sich dabei nicht auf Ihre körperliche Gesundheit. Für eine Einschätzung Ihres persönlichen Versicherungsrisikos werden Sie häufig zu Ihrer beruflichen Situation befragt.
Für den Abschluss mancher Verträge stellt der Versicherer auch die Frage, ob Sie sich kürzlich in psychotherapeutischer Behandlung befanden.
Gängige Gesundheitsfragen sind:
- Fragen zu Ihrer Größe und Ihrem Gewicht
- Befinden Sie sich aktuell in ärztlicher Behandlung oder ist eine Behandlung angeraten?
- Leiden Sie an einer Allergie?
- Befanden Sie sich innerhalb der letzten fünf Jahre in ärztlicher Behandlung?
- Leiden Sie an Epilepsie?
- Wurden Sie in den letzten fünf Jahren stationär in einem Krankenhaus behandelt?
-
Leisten Krankenzusatzversicherungen auch im Ausland, sodass ich auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten kann?
Nicht selten leisten Krankenzusatzversicherungen auch für Leistungen, die Sie im Ausland beziehen. Ob dies auch in Ihrem Tarif der Fall ist, erfahren Sie in den Tarifdetails oder im persönlichen Gespräch mit den Krankenzusatz-Experten von CHECK24. Wissen Sie bereits im Vorfeld, dass Sie Leistungen im Ausland beziehen wollen, sollten Sie sich dennoch absichern und die Kostenübernahme vor Antritt der Reise mit Ihrem Versicherer besprechen.
Bei Bezug von Leistungen im Ausland sollten Sie immer eine möglichst detaillierte Rechnung vom Arzt fordern. Ohne den Kostennachweis wird keine Versicherung für die Behandlung aufkommen.
Eine der wichtigsten Leistungen bei Auslandsaufenthalten ist der Krankenrücktransport nach Deutschland. Die einzigen Versicherungen, die hierfür aufkommen, sind die Krankenhauszusatzversicherungen und Auslandskrankenversicherungen. Da Auslandskrankenversicherungen allerdings auch Leistungen wie die Übernahme von Bergungskosten bieten, die von anderen Versicherungen nicht abgedeckt sind, sollten Sie diese bei einer Auslandsreise möglichst immer abschließen.
-
Wann lohnt sich eine Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung?
Eine Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor der finanziellen Belastung durch eine längere Krankheit und gleicht mögliche Einkommensverluste aus. Sie ist für gesetzlich oder privatversicherte Angestellte sowie für Selbstständige und Freiberufler vorgesehen. Da Selbstständige und Freiberufler anders als Angestellte in den ersten Wochen der Krankheit keine Lohnfortzahlung genießen, ist eine Krankentagegeldversicherung für sie besonders zu empfehlen. Auch im Rahmen der gesetzlichen Mutterschutzzeit kann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.
Dagegen sichert Sie die Krankenhaustagegeldversicherung gegen Ausgaben durch längere Krankenhausaufenthalte ab, indem Sie pro Tag einen vorher festgelegten Tagessatz erhalten. Das erhaltene Geld können Sie beispielsweise für Zuzahlungen, Fahrtkosten oder für die Kinderbetreuung verwenden.
Die beiden Versicherungen sind nicht zu verwechseln mit dem Krankengeld, welches gesetzlich Versicherten in der Regel nach sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zusteht.
-
Worin unterscheiden sich private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen?
Die private Krankenversicherung ist ein alternatives Modell zur gesetzlichen Krankenversicherung, das zwar erhöhte Leistungen bietet, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So ist die private Krankenversicherung vor allem für Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit besonders hohem Jahreseinkommen vorgesehen.
Private Krankenzusatzversicherungen sind hingegen exklusiv für Mitglieder der GKV, die ihren Versicherungsschutz erweitern möchten. Sie können die Tarife also zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Dadurch können Sie Leistungen erhalten, die denen der privaten Krankenversicherung sehr ähnlich sind oder diese sogar übersteigen.
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können sich nur unter strengen Voraussetzungen wieder gesetzlich versichern. Private Krankenzusatzversicherungen können hingegen einfach gekündigt werden, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt werden sollte. Hierbei gelten allerdings Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten.
-
Übernimmt eine Krankenzusatzversicherung die Kosten für Medikamente?
Einige Tarife der Heilpraktikerzusatzversicherung bieten in ihrem Leistungskatalog eine Teilerstattung von Arznei- und Verbandmitteln, die von einem Heilpraktiker verschrieben wurden. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.
Manche ambulanten Zusatzversicherungen bieten außerdem die Erstattung von Rezeptgebühren. Als gesetzlich versicherte Person ohne Zusatzversicherung müssen Sie 10 % der anfallenden Kosten, mindestens aber 5 und höchstens 10 € pro Rezept bezahlen.
Erstattung von Rezeptgebühren bedeutet, dass Sie bei ärztlich verschriebenen Medikamenten die gesetzliche Zuzahlung zunächst selbst bezahlen. Nachdem Sie die Rechnung der Apotheke bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Geld von der Versicherung zurückerstattet.
Ohne ärztliches Rezept ist eine Erstattung von Medikamenten durch die Krankenzusatzversicherung nicht möglich.
Unabhängige Beratung durch Experten
Alle Services im Überblick
Weitere Inhalte
Weitere Informationen
Das sagen unsere Kunden