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Wann zahlt die Krankenhauszusatzversicherung nicht?

Während der Wartezeit zahlt die Krankenhauszusatzversicherung keine Leistungen. Die Wartezeit beträgt meist drei Monate nach dem Versicherungsbeginn. Bei Entbindungen und Psychotherapien gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Ebenso leistet die Versicherung in der Regel nicht für gesundheitliche Probleme, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden.

Damit die Behandlungskosten übernommen werden, muss zudem eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Die Kosten für Operationen, die rein kosmetischen Zwecken dienen, werden von der Krankenhauszusatzversicherung nicht erstattet.